Zum Hauptinhalt springen

Steuerreform 2027 im Datenvergleich

Netto 2027: Ab welchem Gehalt bleibt weniger?

In Steuerklasse I bleibt bis rund 5.850 € brutto im Monat 2027 ungefähr gleich viel oder etwas mehr netto, mit Kind bis zu 12 € mehr. Darüber wird es weniger: bis zu 56 € im Monat.

Stand 4. November 2026, gerechnet mit den Gesetzentwürfen für 2027. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Die Schwellen auf einen Blick

Steuerklasse I, kinderlos

Weniger netto ab rund 5.850 € brutto.

Darunter −0,92 € bis +4,93 €, darüber höchstens −55,59 € im Monat.

Steuerklasse I, 1 Kind

Weniger netto ab rund 6.000 € brutto.

Darunter −0,60 € bis +12,25 €, darüber höchstens −42,45 € im Monat.

Steuerklasse III, kinderlos

Weniger netto ab rund 5.800 € brutto.

Darunter −8,13 € bis +2,09 €, darüber höchstens −70,91 € im Monat.

Steuerklasse III, 2 Kinder

Weniger netto ab rund 6.000 € brutto.

Darunter −0,76 € bis +11,84 €, darüber höchstens −54,51 € im Monat.

Eigenes Gehalt im Brutto Netto Rechner 2027 prüfen

Netto 2027 minus Netto 2026, nach Gehalt

Monatlich, gleiche Angaben in beiden Jahren. Positiv heißt: 2027 bleibt mehr.

Brutto / MonatI, kinderlosI, 1 KindIII, kinderlosIII, 2 Kinder
1.500 €+4,93 €+8,58 €−0,91 €+3,28 €
2.000 €+2,83 €+7,42 €−6,00 €±0,00 €
2.500 €+2,17 €+7,75 €−7,50 €±0,00 €
3.000 €+1,58 €+8,17 €+0,83 €+8,66 €
3.500 €+1,17 €+8,67 €+1,83 €+10,34 €
4.000 €+0,92 €+9,25 €+1,83 €+10,84 €
4.500 €+0,75 €+9,92 €+1,00 €+11,17 €
5.000 €+0,75 €+10,75 €+0,17 €+11,33 €
5.500 €+0,84 €+11,67 €−0,50 €+11,50 €
6.000 €−12,24 €−0,04 €−16,58 €−2,32 €
6.500 €−37,01 €−23,01 €−46,84 €−29,77 €
7.000 €−34,17 €−20,60 €−45,67 €−28,60 €
8.000 €−26,45 €−19,35 €−43,01 €−26,44 €
9.000 €−51,31 €−38,13 €−70,24 €−54,01 €
10.000 €−51,31 €−38,13 €−65,90 €−50,34 €
12.000 €−55,48 €−38,13 €−56,91 €−42,00 €

Gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag (2026 und 2027 je 2,9 %), ohne Kirchensteuer, Nordrhein-Westfalen, Kinder unter 25, Kinderlose ab 23 Jahren. Steuerklasse III: Alleinverdiener-Ehe, Partner ohne Einkommen. 2027 mit Steuertarif aus dem Regierungsentwurf, Beitragsgrenzen aus der Rechengrößenverordnung (Kabinett), Kinderlosenzuschlag aus dem Entwurf der Pflegereform.

Warum es oberhalb von rund 5.850 € kippt

2027 wirken eine Steuerentlastung und höhere Sozialabgaben gegeneinander. Bei 4.000 € brutto (Steuerklasse I, kinderlos) spart die Reform 12,92 € Steuern, die Sozialabgaben steigen um 12,00 €. Bei 7.000 € sind es 47,67 € weniger Steuern, aber 81,84 € mehr Sozialabgaben.

  • Weniger Lohnsteuer: Grundfreibetrag 12.348 € → 12.564 €, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 € → 1.430 €, flacherer Tarif bis zum Spitzensteuersatz. Bei typischen Gehältern 10 bis 20 € im Monat.
  • Höhere Grenze in Kranken- und Pflegeversicherung: 5.812,50 € → 6.375 € im Monat. Wer über der neuen Grenze verdient, zahlt allein dadurch kinderlos rund 64 € mehr Beitrag im Monat. Das ist der Knick in der Tabelle ab der alten Grenze.
  • Höhere Grenze in Renten- und Arbeitslosenversicherung: 8.450 € → 8.850 €, ab dort noch einmal rund 42 € im Monat.
  • Höherer Kinderlosenzuschlag in der Pflege: 0,6 → 0,9 Prozentpunkte. Er frisst bei Kinderlosen die Steuerentlastung fast vollständig. In Steuerklasse III ohne Kinder zahlen kleine Gehälter kaum Lohnsteuer, dort bleibt 2027 auch unten etwas weniger (bei 2.500 €: −7,50 €).

Wie sich die Sozialabgaben einzeln zusammensetzen, rechnet der Sozialabgaben-2027-Rechner aus. Dein persönliches Netto mit Steuerklasse, Kindern, Bundesland und Krankenkasse zeigt der Brutto Netto Rechner 2027, direkt im Vergleich zu 2026.

Stand, Methodik & Quellen

Stand

Redaktion & Review

netto-check.de Redaktion

Fachlicher Quellenabgleich gegen offizielle Veröffentlichungen

Methodik

Rechenlogik, Annahmen und Grenzen transparent dokumentiert.

Methodik & Quellen öffnen

Primärquellen

BMF Einkommensteuerreformgesetz 2027

Regierungsentwurf, vom Kabinett am 2. September 2026 beschlossen, erste Lesung im Bundestag am 8. Oktober 2026 (Drucksache 21/8235), seitdem im Finanzausschuss, öffentliche Anhörung am 4. November 2026, Termin für die Schlussabstimmung offen. Stellungnahme des Bundesrats im ersten Durchgang am 16. Oktober 2026 (Drucksache 507/26), nicht bindend (Referentenentwurf 18. August 2026, Koalitionseinigung 1. Juli 2026). Entlastung: Grundfreibetrag 12.564 EUR (2027) und 12.900 EUR (2028), Kindergeld 267 und 272 EUR, Kinderfreibetrag 10.056 und 10.236 EUR, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.430 EUR, abgeflachte zweite Progressionszone bis 70.600 EUR. Gegenfinanzierung: 45 % ab 250.000 und 47 % ab 280.000 EUR, Minijob-Pauschsteuer von 2 auf 5 %, Handwerkerleistungen von 20 auf 15 % mit Höchstbetrag 900 statt 1.200 EUR. Volumen 9,86 Mrd. EUR Entlastung gegen 4,26 Mrd. EUR Gegenfinanzierung. Zweite und dritte Lesung sowie Bundesrat stehen aus; Kritik vor allem am fehlenden Ausgleich der kalten Progression.

BMAS Rechengrößen 2027 (Kabinett)

Kabinettsbeschluss 7.10.2026, Werte unverändert gegenüber dem Referentenentwurf vom 21.9.2026: BBG KV/PV 76.500 EUR/Jahr (6.375 EUR/Monat), JAEG 84.150 EUR, BBG RV/AV 8.850 EUR/Monat, Bezugsgröße 4.130 EUR/Monat, Lohnentwicklung 4,38 %. Zustimmung des Bundesrats steht aus (Sitzung 20.11.2026).

BMG GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

BStabG: außerordentliche Anhebung von BBG und JAEG (KV) um je 300 EUR/Monat zum 1.1.2027 (von Bundestag und Bundesrat am 10.7.2026 beschlossen, am 29.7.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet)

Bundesregierung Pflegeneuordnungsgesetz

Kabinettsbeschluss 30.9.2026: Kinderlosenzuschlag Pflege 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte ab 1.1.2027, allgemeiner Beitragssatz bleibt 3,6 %, Pflege-BBG steigt analog zur KV um 300 EUR statt auf die JAEG (Referentenentwurf 5.6.2026). Erste Lesung im Bundestag am 5.11.2026 (Bundestag Textarchiv kw45), Schlussabstimmung und Bundesrat für Dezember geplant.

Häufige Fragen: Netto 2027 gegenüber 2026

Ab welchem Gehalt hat man 2027 weniger netto?+
Nach dem Stand der Gesetzentwürfe ab rund 5.850 € brutto im Monat in Steuerklasse I ohne Kinder, mit einem Kind ab rund 6.000 €. Darunter bleibt 2027 ungefähr gleich viel oder etwas mehr. Der Grund ist die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung: Sie steigt von 5.813 € auf 6.375 € im Monat. Wer darüber verdient, zahlt auf 563 € mehr Gehalt Beiträge, das frisst die Steuerentlastung auf.
Wie viel weniger netto sind es 2027 höchstens?+
In Steuerklasse I ohne Kinder bis zu 55,59 € im Monat, ab 8.850 € brutto, weil dann zusätzlich die Grenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung von 8.450 € auf 8.850 € steigt. In Steuerklasse III ohne Kinder sind es bis zu 70,91 €. Die Steuerentlastung gleicht bei hohen Gehältern nur einen Teil der höheren Beiträge aus.
Warum haben Kinderlose 2027 kaum mehr netto?+
Weil der Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung laut Kabinettsentwurf von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigt. Bei 3.000 € brutto sind das 9 € mehr im Monat, ungefähr so viel, wie die Einkommensteuerreform an Lohnsteuer spart. Eltern zahlen den Zuschlag nicht und behalten die Entlastung: mit einem Kind zwischen 2.000 und 5.500 € brutto rund 7 € bis 12 € mehr im Monat.
Stimmt es, dass ab 6.000 € brutto 2027 weniger bleibt?+
Ungefähr, je nach Haushalt liegt die Schwelle etwas darunter oder darüber: ohne Kinder bei rund 5.850 €, mit Kind bei rund 6.000 €. Entscheidend ist die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung von 2026 (5.813 €): Ab dort wird jeder Euro mehr Gehalt 2027 zusätzlich mit Kranken- und Pflegebeitrag belastet, bis zur neuen Grenze von 6.375 €.
Sind die Zahlen für 2027 schon sicher?+
Noch nicht. Der Steuertarif stammt aus dem Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027, die Beitragsgrenzen aus der vom Kabinett beschlossenen Rechengrößenverordnung, der höhere Kinderlosenzuschlag aus dem Kabinettsentwurf der Pflegereform. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Fest steht der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 %, den das Gesundheitsministerium am 30. Oktober 2026 festgelegt hat. Ändert sich etwas, rechnen Tabelle und Rechner automatisch mit den neuen Werten.