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Definition

Kirchensteuer

Abgabe für Kirchenmitglieder: 8% oder 9% der Lohnsteuer je nach Bundesland.

Was bedeutet Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer wird von Mitgliedern staatlich anerkannter Religionsgemeinschaften (z.B. katholische, evangelische Kirche) erhoben. Sie beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8%, in allen anderen Bundesländern 9% der Lohnsteuer. Der Arbeitgeber führt sie automatisch ab, wenn auf der Lohnsteuerkarte eine Religionszugehörigkeit vermerkt ist.

💡 Beispiel

Bei 500 € monatlicher Lohnsteuer in NRW beträgt die Kirchensteuer 45 € (9%).

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