Brutto Netto Rechner 2027
Berechne dein voraussichtliches Nettogehalt 2027 – inklusive der bereits beschlossenen Reform bei den Sozialabgaben.
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Vorläufig · Stand 4. September 2026
Neu: Das Bundeskabinett hat das Einkommensteuerreformgesetz 2027 am 2. September 2026 beschlossen. Damit stehen die Stufen im Regierungsentwurf: Grundfreibetrag 12.564 EUR ab 2027, 12.900 EUR ab 2028. Bundestag und Bundesrat stehen aus, geltendes Recht ist das also noch nicht, und im Verfahren ist es umstritten. Der amtliche Lohnsteuertarif 2027 kommt erst im Herbst 2026. Bis dahin rechnet dieser Rechner konservativ mit dem aktuell geltenden Tarif: Dein tatsächliches Netto 2027 dürfte dadurch für die meisten Gehälter eher etwas höher ausfallen als hier angezeigt. Was sich 2027 ändert, steht unten. Die konkrete Mehrbelastung für Gutverdiener rechnet unser Sozialabgaben-2027-Rechner aus. Sobald die amtlichen Werte vorliegen, aktualisieren wir auf den endgültigen Stand 2027.
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Hier findest du die gesetzlichen Grundlagen, die PAP-Basis und alle zentralen Annahmen des Rechners.
Häufig gestellte Fragen
Alles Wichtige zu Brutto, Netto, Steuern und Sozialabgaben
Brutto ist dein Gehalt vor Abzügen – der Betrag, der in deinem Arbeitsvertrag steht. Netto ist das, was tatsächlich auf deinem Konto landet, nachdem Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) abgezogen wurden. Bei einem Bruttogehalt von 5.000 € bleiben in Steuerklasse 1 etwa 3.200 € netto übrig – also rund 64%.
Die Abzüge variieren je nach Gehaltshöhe, Steuerklasse und persönlichen Faktoren. Im Durchschnitt werden etwa 35-45% vom Brutto abgezogen. Davon entfallen ca. 20% auf Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil) und 15-25% auf Steuern. Bei niedrigen Einkommen ist der Steueranteil geringer, bei hohen Einkommen kann er über 30% betragen.
Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich zum Bruttogehalt noch Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung – insgesamt etwa 20-21% on top. Bei 5.000 € Brutto kostet der Arbeitnehmer also ca. 6.000 € (Arbeitgeber-Brutto). Diese Kosten setzen sich zusammen aus: Krankenversicherung (7,3% + halber Zusatzbeitrag), Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3%) und Pflegeversicherung (1,8 %).
Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 € pro Jahr (1.029 € pro Monat). Bis zu diesem Einkommen zahlst du keine Einkommensteuer – das Existenzminimum bleibt steuerfrei. Der Grundfreibetrag wird jährlich angepasst und ist bereits in der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Für Verheiratete mit Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag auf 24.696 €.
Es gibt 6 Steuerklassen: Klasse 1 für Ledige, Geschiedene oder getrennt Lebende. Klasse 2 für Alleinerziehende mit Kind im Haushalt (zusätzlicher Entlastungsbetrag von 4.260 €). Klasse 3 für Verheiratete, wenn der Partner Klasse 5 hat – optimal für den Besserverdiener. Klasse 4 für Verheiratete mit ähnlichem Einkommen. Klasse 5 für Verheiratete, wenn der Partner Klasse 3 hat. Klasse 6 für Zweit- und Nebenjobs (höchste Abzüge).
Die Kombination 3/5 lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient (mindestens 60/40-Verhältnis). Der Besserverdiener wählt Klasse 3 (niedrigere Abzüge), der Geringverdiener Klasse 5 (höhere Abzüge). Unterm Strich habt ihr monatlich mehr Netto. Achtung: Bei der Steuererklärung kann eine Nachzahlung entstehen! Bei ähnlichen Gehältern ist 4/4 oder 4/4 mit Faktorverfahren oft besser.
Ja, ein Steuerklassenwechsel ist einmal pro Jahr möglich, bei Heirat, Geburt eines Kindes oder Trennung auch mehrfach. Den Antrag stellst du beim Finanzamt oder online über ELSTER. Bei Verheirateten müssen beide Partner den Wechsel gemeinsam beantragen. Der Wechsel gilt ab dem Folgemonat nach Antragstellung.
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die direkt vom Arbeitgeber einbehalten wird. Die Berechnung basiert auf dem zu versteuernden Einkommen nach Abzug von Freibeträgen und Pauschalen. Der Steuersatz ist progressiv: Er beginnt bei 14% (Eingangssteuersatz) und steigt bis auf 42% (ab ca. 67.000 €) bzw. 45% (Reichensteuer ab ca. 278.000 €).
Der Solidaritätszuschlag ("Soli") wurde 1991 zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt und beträgt 5,5% der Lohnsteuer. Seit 2021 zahlen etwa 90% der Steuerzahler keinen Soli mehr. Die Freigrenze liegt 2026 bei 20.350 € Lohnsteuer pro Jahr. Erst darüber wird der Soli fällig, zunächst mit reduziertem Satz (Milderungszone).
Die Kirchensteuer beträgt 8% (Bayern und Baden-Württemberg) oder 9% (alle anderen Bundesländer) der Lohnsteuer – nicht vom Brutto! Sie wird nur von Mitgliedern einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft gezahlt. Bei 2.000 € monatlicher Lohnsteuer sind das etwa 160-180 € Kirchensteuer. Durch einen Kirchenaustritt beim Standesamt oder Amtsgericht entfällt diese Abgabe ab dem Folgemonat.
Deine Steuern werden auf verschiedene Ebenen verteilt: Bund (38,6%), Länder (41,6%), Gemeinden (15,5%) und EU (4,3%). Die größten gut sichtbaren Posten im Bundeshaushalt 2026 sind der Zuschuss zur Rentenversicherung (127,84 Mrd. €), Verteidigung (82,69 Mrd. €), Zinszahlungen auf Staatsschulden (30,20 Mrd. €) und Bürgergeld & Sozialhilfe (28,05 Mrd. €). Die Länder finanzieren hauptsächlich Bildung und Polizei, die Gemeinden Kitas und lokale Infrastruktur.
Die Beitragssätze 2026 (Arbeitnehmer + Arbeitgeber) lauten: Krankenversicherung 14,6% + Zusatzbeitrag (Ø 2,9 %), Pflegeversicherung 3,6% (Kinderlose ab 23: +0,6%), Rentenversicherung 18,6%, Arbeitslosenversicherung 2,6%. Der Arbeitnehmeranteil beträgt insgesamt etwa 20-21% vom Brutto. Die Beiträge werden nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze berechnet.
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der Maximalbetrag, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. 2026 gilt: Renten-/Arbeitslosenversicherung 8.450 €/Monat (101.400 €/Jahr) bundesweit einheitlich. Kranken-/Pflegeversicherung 5.812,50 €/Monat (69.750 €/Jahr). Gehalt oberhalb dieser Grenzen ist beitragsfrei.
Die allgemeine Versicherungspflichtgrenze 2026 liegt bei 77.400 € brutto pro Jahr (6.450 €/Monat). Erst wenn dein regelmäßiges Gehalt diese Grenze überschreitet, kannst du als Arbeitnehmer regulär in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Die Grenze muss voraussichtlich auch im Folgejahr überschritten werden. Für bestimmte Bestandsfälle gilt eine besondere Grenze.
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt 18,6% vom Brutto, je zur Hälfte von Arbeitnehmer (9,3 %) und Arbeitgeber (9,3 %) getragen. Bei 5.000 € Brutto zahlst du 465 €, dein Arbeitgeber ebenfalls 465 € – zusammen 930 € monatlich. Zusätzlich fließen rund 127,84 Mrd. € jährlich aus dem Bundeshaushalt als Zuschuss in die Rentenkasse; das entspricht etwa 24,4% des gesamten Bundeshaushalts 2026.
Bei einem 603 €-Minijob (2026) trägt der Arbeitgeber in vielen Standardfällen die pauschalen Abgaben: 13% Krankenversicherung, 15% Rentenversicherung, 2% Pauschalsteuer sowie Umlagen. Für dich fällt standardmäßig nur der RV-Eigenanteil von 3,6 % an; auf Antrag kannst du dich davon befreien lassen. Ein pauschal versteuerter Minijob neben dem Hauptjob wird in vielen Standardfällen getrennt behandelt.
Im Übergangsbereich (603 € bis 2.000 € monatlich) zahlst du reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitnehmeranteil steigt gleitend von ca. 0% auf den vollen Satz. Bei 1.000 € brutto zahlst du etwa 10% SV-Beiträge statt 20%. Der Arbeitgeber zahlt von Anfang an den vollen Anteil. Die Rentenansprüche basieren trotzdem auf dem vollen Brutto.
Kinder wirken sich mehrfach aus: 1) Kinderfreibetrag (9.756 € pro Kind/Jahr) – das Finanzamt prüft automatisch, ob Freibetrag oder Kindergeld günstiger ist. 2) Pflegeversicherung: Der Zuschlag für Kinderlose (0,6%) entfällt, ab dem 2. berücksichtigungsfähigen Kind unter 25 sinkt der Beitrag um je 0,25% (max. -1,0%). In Sachsen liegt der Arbeitnehmeranteil zusätzlich 0,5 Prozentpunkte höher. 3) Steuerklasse 2 für Alleinerziehende bringt einen zusätzlichen Entlastungsbetrag. Mit Kindern kann das Netto spürbar höher sein.
Weihnachtsgeld und andere Einmalzahlungen werden nach der Jahreslohnsteuertabelle versteuert. Das bedeutet oft höhere Abzüge als beim regulären Gehalt, weil das Jahreseinkommen hochgerechnet wird. Die Sozialversicherungsbeiträge werden normal berechnet, sofern die Beitragsbemessungsgrenze noch nicht erreicht ist. Ein Netto-Anteil von 50-60% bei Sonderzahlungen ist üblich.
Unser Rechner basiert auf dem offiziellen Programmablaufplan (PAP) 2026 des Bundesfinanzministeriums und den aktuellen Sozialversicherungswerten. Für typische Arbeitnehmerfälle liefert er eine gute Orientierung; Abweichungen zur echten Lohnabrechnung können unter anderem durch Freibeträge, betriebliche Altersvorsorge, geldwerte Vorteile, vermögenswirksame Leistungen, Sonderzahlungen, mehrere Jobs oder individuelle Krankenkassenwerte entstehen.
Häufige Gründe für Abweichungen: 1) Eingetragene Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, 2) Betriebliche Altersvorsorge (reduziert das Brutto), 3) Geldwerte Vorteile wie Firmenwagen oder Jobticket, 4) Vermögenswirksame Leistungen, 5) Anderer KV-Zusatzbeitrag als der Durchschnitt, 6) Einmalzahlungen werden anders berechnet. Vergleiche die Einzelposten auf deiner Lohnabrechnung mit dem Rechner.
Noch Fragen? Die Berechnung basiert auf dem PAP 2026 des Bundesfinanzministeriums.
ℹ️ Lohnsteuer auf Basis des PAP 2026 / §32a EStG, Sozialabgaben mit aktuellen 2026-Werten und ausgewiesenen Modellannahmen. Für rechtsverbindliche Auskünfte: Finanzamt oder Steuerberater.
Berechnung für Standard-Arbeitnehmerfälle. Individuelle Freibeträge, Grenzgänger-Regelungen, Sonderzahlungen, Kurzarbeitergeld oder mehrere Arbeitsverhältnisse werden nicht berücksichtigt.
Datenquellen: BMF • BMG • Bundesregierung • bundeshaushalt.de • Stand: 4. August 2026
Steuerreform 2027: Was ändert sich beim Netto?
2027 wirken zwei Reformen gegeneinander: Die Einkommensteuerreform entlastet kleine und mittlere Einkommen, hat aber erst das Kabinett passiert. Die Sozialabgaben-Reform ist bereits beschlossen und belastet vor allem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen:
- Einkommensteuer (Regierungsentwurf, Kabinett 2. September 2026): Der Grundfreibetrag steigt auf 12.564 EUR (2027) und 12.900 EUR (2028), von heute 12.348 EUR. Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt um 200 EUR auf 1.430 EUR, das Kindergeld von 259 EUR auf 267 EUR (2027) und 272 EUR (2028), der Kinderfreibetrag auf 10.056 EUR (2027) und 10.236 EUR (2028). Die zweite Progressionszone (17.800 bis 70.600 EUR) wird abgeflacht, der Spitzensteuersatz von 42 % greift erst ab rund 70.600 EUR. Gegenfinanziert wird über 45 % schon ab 250.000 EUR und neu 47 % ab 280.000 EUR, über die Minijob-Pauschsteuer (2 auf 5 %) und über die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (20 auf 15 %, Höchstbetrag 900 statt 1.200 EUR): 9,86 Mrd. EUR Entlastung stehen 4,26 Mrd. EUR Gegenfinanzierung gegenüber. Die volle Wirkung wird erst 2028 erreicht, für 2027 rechnet das Ministerium mit rund 3 Mrd. EUR. Noch offen: Bundestag und Zustimmung des Bundesrats. Der Entwurf ist umstritten, weil die kalte Progression erstmals seit 2016 nicht ausgeglichen wird.
- Krankenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 außerordentlich um 300 EUR/Monat – von 5.813 € (2026) auf rund 6.352 € im Monat.
- Pflegeversicherung: Die Pflege-Bemessungsgrenze wird von der Krankenversicherung entkoppelt und auf die höhere Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von rund 7.016 € im Monat angehoben. Für Einkommen zwischen alter und neuer Grenze fällt erstmals zusätzlicher Pflegebeitrag an.
- Rentenbeitrag: Die Vorausberechnung zum beschlossenen Rentenpaket geht für 2027 von 18,8 % statt 18,6 % aus. Verbindlich wird der Satz erst mit der Beitragssatzverordnung im Herbst 2026.
Wie viel dich die Sozialabgaben-Reform 2027 persönlich kostet, rechnet der Sozialabgaben-2027-Rechner auf den Euro genau aus.
Brutto Netto 2027: Beispiele nach Steuerklasse
Wie viel Netto bleibt 2027 vom Brutto? Die folgende Tabelle zeigt für typische Monatsgehälter das voraussichtliche Nettogehalt 2027 – jeweils für Steuerklasse I (ledig) und Steuerklasse III (Alleinverdiener). Die Werte stammen aus derselben Rechen-Engine wie der Rechner oben. Für dein exaktes Netto trag dein Gehalt und deine Steuerklasse oben ein.
| Brutto / Monat | Netto Steuerklasse I | Netto Steuerklasse III |
|---|---|---|
| 2.500 € | 1.769 € | 1.956 € |
| 3.500 € | 2.333 € | 2.629 € |
| 4.500 € | 2.871 € | 3.221 € |
| 5.500 € | 3.383 € | 3.797 € |
| 7.000 € | 4.180 € | 4.730 € |
Vorläufige Schätzung auf Basis des aktuell geltenden Tarifs (Steuerklasse I bzw. III, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag, keine Kinder, keine Kirchensteuer, Baden-Württemberg). Der amtliche Lohnsteuertarif 2027 wird erst im Herbst 2026 veröffentlicht; durch den höheren Grundfreibetrag dürfte das tatsächliche Netto 2027 für die meisten Gehälter eher etwas über diesen Werten liegen. Stand 4. September 2026.
So funktioniert der Brutto Netto Rechner 2027
Der Brutto-Netto-Rechner 2027 nutzt dieselbe geprüfte Engine wie unser normaler Gehaltsrechner und berücksichtigt alle Abzüge, die dein Nettogehalt bestimmen:
- Lohnsteuer & Steuerklasse: alle Steuerklassen I–VI, Grundfreibetrag, Progression und Kinderfreibeträge.
- Sozialabgaben: Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung inklusive Beitragsbemessungsgrenzen und KV-Zusatzbeitrag.
- Soli & Kirchensteuer: Solidaritätszuschlag nur oberhalb der Freigrenze, Kirchensteuer je nach Bundesland (8 oder 9 %).
- Kinder & Krankenversicherung: Kinderlosenzuschlag in der Pflege, gesetzliche oder private Krankenversicherung, Bundesland.
Netto 2027 vs. 2026: Was ist der Unterschied?
Solange der amtliche Lohnsteuertarif 2027 noch nicht veröffentlicht ist, rechnet dieser Rechner bewusst konservativ mit dem 2026-Tarif und ergänzt die bereits beschlossenen 2027-Reformwerte. Für die allermeisten Arbeitnehmer bleibt das Netto 2027 bei gleichem Brutto damit ungefähr auf dem Niveau von 2026 – tendenziell leicht höher, weil Grundfreibetrag und Arbeitnehmerpauschbetrag steigen. Wer sein Netto für das laufende Jahr taggenau braucht, nutzt den Brutto-Netto-Rechner 2026. Sobald die amtlichen Werte für 2027 vorliegen, stellen wir diesen Rechner rechtzeitig vor dem Jahreswechsel auf den endgültigen Tarif 2027 um.