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Brutto Netto Rechner 2027

Berechne dein voraussichtliches Nettogehalt 2027 – inklusive der bereits beschlossenen Reform bei den Sozialabgaben.

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Vorläufig · Stand 10. Juli 2026

Neu: Am 1. Juli 2026 hat der Koalitionsausschuss eine Einkommensteuerreform zum 1. Januar 2027 beschlossen (höherer Grundfreibetrag, mehr Kindergeld, abgeflachter Tarif). Der Gesetzentwurf steht noch aus, der amtliche Lohnsteuertarif 2027 kommt erst im Herbst 2026. Bis dahin rechnet dieser Rechner konservativ mit dem aktuell geltenden Tarif: Dein tatsächliches Netto 2027 dürfte dadurch für die meisten Gehälter eher etwas höher ausfallen als hier angezeigt. Was sich 2027 ändert, steht unten. Die konkrete Mehrbelastung für Gutverdiener rechnet unser Sozialabgaben-2027-Rechner aus. Sobald die amtlichen Werte vorliegen, aktualisieren wir auf den endgültigen Stand 2027.

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Brutto: 5.000,00 € pro Monat

37.561 € Netto pro Jahr

Netto
3.130,09 €
62.6% vom Brutto
Sozialabgaben
1.087,50 €
21.8% vom Brutto
Steuern
782,41 €
15.6% vom Brutto
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Häufig gestellte Fragen

Alles Wichtige zu Brutto, Netto, Steuern und Sozialabgaben

Brutto ist dein Gehalt vor Abzügen – der Betrag, der in deinem Arbeitsvertrag steht. Netto ist das, was tatsächlich auf deinem Konto landet, nachdem Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) abgezogen wurden. Bei einem Bruttogehalt von 5.000 € bleiben in Steuerklasse 1 etwa 3.200 € netto übrig – also rund 64%.

Die Abzüge variieren je nach Gehaltshöhe, Steuerklasse und persönlichen Faktoren. Im Durchschnitt werden etwa 35-45% vom Brutto abgezogen. Davon entfallen ca. 20% auf Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil) und 15-25% auf Steuern. Bei niedrigen Einkommen ist der Steueranteil geringer, bei hohen Einkommen kann er über 30% betragen.

Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich zum Bruttogehalt noch Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung – insgesamt etwa 20-21% on top. Bei 5.000 € Brutto kostet der Arbeitnehmer also ca. 6.000 € (Arbeitgeber-Brutto). Diese Kosten setzen sich zusammen aus: Krankenversicherung (7,3% + halber Zusatzbeitrag), Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3%) und Pflegeversicherung (1,8 %).

Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 € pro Jahr (1.029 € pro Monat). Bis zu diesem Einkommen zahlst du keine Einkommensteuer – das Existenzminimum bleibt steuerfrei. Der Grundfreibetrag wird jährlich angepasst und ist bereits in der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Für Verheiratete mit Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag auf 24.696 €.

Es gibt 6 Steuerklassen: Klasse 1 für Ledige, Geschiedene oder getrennt Lebende. Klasse 2 für Alleinerziehende mit Kind im Haushalt (zusätzlicher Entlastungsbetrag von 4.260 €). Klasse 3 für Verheiratete, wenn der Partner Klasse 5 hat – optimal für den Besserverdiener. Klasse 4 für Verheiratete mit ähnlichem Einkommen. Klasse 5 für Verheiratete, wenn der Partner Klasse 3 hat. Klasse 6 für Zweit- und Nebenjobs (höchste Abzüge).

Die Kombination 3/5 lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient (mindestens 60/40-Verhältnis). Der Besserverdiener wählt Klasse 3 (niedrigere Abzüge), der Geringverdiener Klasse 5 (höhere Abzüge). Unterm Strich habt ihr monatlich mehr Netto. Achtung: Bei der Steuererklärung kann eine Nachzahlung entstehen! Bei ähnlichen Gehältern ist 4/4 oder 4/4 mit Faktorverfahren oft besser.

Ja, ein Steuerklassenwechsel ist einmal pro Jahr möglich, bei Heirat, Geburt eines Kindes oder Trennung auch mehrfach. Den Antrag stellst du beim Finanzamt oder online über ELSTER. Bei Verheirateten müssen beide Partner den Wechsel gemeinsam beantragen. Der Wechsel gilt ab dem Folgemonat nach Antragstellung.

Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die direkt vom Arbeitgeber einbehalten wird. Die Berechnung basiert auf dem zu versteuernden Einkommen nach Abzug von Freibeträgen und Pauschalen. Der Steuersatz ist progressiv: Er beginnt bei 14% (Eingangssteuersatz) und steigt bis auf 42% (ab ca. 67.000 €) bzw. 45% (Reichensteuer ab ca. 278.000 €).

Der Solidaritätszuschlag ("Soli") wurde 1991 zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt und beträgt 5,5% der Lohnsteuer. Seit 2021 zahlen etwa 90% der Steuerzahler keinen Soli mehr. Die Freigrenze liegt 2026 bei 20.350 € Lohnsteuer pro Jahr. Erst darüber wird der Soli fällig, zunächst mit reduziertem Satz (Milderungszone).

Die Kirchensteuer beträgt 8% (Bayern und Baden-Württemberg) oder 9% (alle anderen Bundesländer) der Lohnsteuer – nicht vom Brutto! Sie wird nur von Mitgliedern einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft gezahlt. Bei 2.000 € monatlicher Lohnsteuer sind das etwa 160-180 € Kirchensteuer. Durch einen Kirchenaustritt beim Standesamt oder Amtsgericht entfällt diese Abgabe ab dem Folgemonat.

Deine Steuern werden auf verschiedene Ebenen verteilt: Bund (38,6%), Länder (41,6%), Gemeinden (15,5%) und EU (4,3%). Die größten gut sichtbaren Posten im Bundeshaushalt 2026 sind der Zuschuss zur Rentenversicherung (127,84 Mrd. €), Verteidigung (82,69 Mrd. €), Zinszahlungen auf Staatsschulden (30,20 Mrd. €) und Bürgergeld & Sozialhilfe (28,05 Mrd. €). Die Länder finanzieren hauptsächlich Bildung und Polizei, die Gemeinden Kitas und lokale Infrastruktur.

Die Beitragssätze 2026 (Arbeitnehmer + Arbeitgeber) lauten: Krankenversicherung 14,6% + Zusatzbeitrag (Ø 2,9 %), Pflegeversicherung 3,6% (Kinderlose ab 23: +0,6%), Rentenversicherung 18,6%, Arbeitslosenversicherung 2,6%. Der Arbeitnehmeranteil beträgt insgesamt etwa 20-21% vom Brutto. Die Beiträge werden nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze berechnet.

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der Maximalbetrag, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. 2026 gilt: Renten-/Arbeitslosenversicherung 8.450 €/Monat (101.400 €/Jahr) bundesweit einheitlich. Kranken-/Pflegeversicherung 5.812,50 €/Monat (69.750 €/Jahr). Gehalt oberhalb dieser Grenzen ist beitragsfrei.

Die allgemeine Versicherungspflichtgrenze 2026 liegt bei 77.400 € brutto pro Jahr (6.450 €/Monat). Erst wenn dein regelmäßiges Gehalt diese Grenze überschreitet, kannst du als Arbeitnehmer regulär in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Die Grenze muss voraussichtlich auch im Folgejahr überschritten werden. Für bestimmte Bestandsfälle gilt eine besondere Grenze.

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt 18,6% vom Brutto, je zur Hälfte von Arbeitnehmer (9,3 %) und Arbeitgeber (9,3 %) getragen. Bei 5.000 € Brutto zahlst du 465 €, dein Arbeitgeber ebenfalls 465 € – zusammen 930 € monatlich. Zusätzlich fließen rund 127,84 Mrd. € jährlich aus dem Bundeshaushalt als Zuschuss in die Rentenkasse; das entspricht etwa 24,4% des gesamten Bundeshaushalts 2026.

Bei einem 603 €-Minijob (2026) trägt der Arbeitgeber in vielen Standardfällen die pauschalen Abgaben: 13% Krankenversicherung, 15% Rentenversicherung, 2% Pauschalsteuer sowie Umlagen. Für dich fällt standardmäßig nur der RV-Eigenanteil von 3,6 % an; auf Antrag kannst du dich davon befreien lassen. Ein pauschal versteuerter Minijob neben dem Hauptjob wird in vielen Standardfällen getrennt behandelt.

Im Übergangsbereich (603 € bis 2.000 € monatlich) zahlst du reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitnehmeranteil steigt gleitend von ca. 0% auf den vollen Satz. Bei 1.000 € brutto zahlst du etwa 10% SV-Beiträge statt 20%. Der Arbeitgeber zahlt von Anfang an den vollen Anteil. Die Rentenansprüche basieren trotzdem auf dem vollen Brutto.

Kinder wirken sich mehrfach aus: 1) Kinderfreibetrag (9.756 € pro Kind/Jahr) – das Finanzamt prüft automatisch, ob Freibetrag oder Kindergeld günstiger ist. 2) Pflegeversicherung: Der Zuschlag für Kinderlose (0,6%) entfällt, ab dem 2. berücksichtigungsfähigen Kind unter 25 sinkt der Beitrag um je 0,25% (max. -1,0%). In Sachsen liegt der Arbeitnehmeranteil zusätzlich 0,5 Prozentpunkte höher. 3) Steuerklasse 2 für Alleinerziehende bringt einen zusätzlichen Entlastungsbetrag. Mit Kindern kann das Netto spürbar höher sein.

Weihnachtsgeld und andere Einmalzahlungen werden nach der Jahreslohnsteuertabelle versteuert. Das bedeutet oft höhere Abzüge als beim regulären Gehalt, weil das Jahreseinkommen hochgerechnet wird. Die Sozialversicherungsbeiträge werden normal berechnet, sofern die Beitragsbemessungsgrenze noch nicht erreicht ist. Ein Netto-Anteil von 50-60% bei Sonderzahlungen ist üblich.

Unser Rechner basiert auf dem offiziellen Programmablaufplan (PAP) 2026 des Bundesfinanzministeriums und den aktuellen Sozialversicherungswerten. Für typische Arbeitnehmerfälle liefert er eine gute Orientierung; Abweichungen zur echten Lohnabrechnung können unter anderem durch Freibeträge, betriebliche Altersvorsorge, geldwerte Vorteile, vermögenswirksame Leistungen, Sonderzahlungen, mehrere Jobs oder individuelle Krankenkassenwerte entstehen.

Häufige Gründe für Abweichungen: 1) Eingetragene Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, 2) Betriebliche Altersvorsorge (reduziert das Brutto), 3) Geldwerte Vorteile wie Firmenwagen oder Jobticket, 4) Vermögenswirksame Leistungen, 5) Anderer KV-Zusatzbeitrag als der Durchschnitt, 6) Einmalzahlungen werden anders berechnet. Vergleiche die Einzelposten auf deiner Lohnabrechnung mit dem Rechner.

Noch Fragen? Die Berechnung basiert auf dem PAP 2026 des Bundesfinanzministeriums.

ℹ️ Lohnsteuer auf Basis des PAP 2026 / §32a EStG, Sozialabgaben mit aktuellen 2026-Werten und ausgewiesenen Modellannahmen. Für rechtsverbindliche Auskünfte: Finanzamt oder Steuerberater.

Berechnung für Standard-Arbeitnehmerfälle. Individuelle Freibeträge, Grenzgänger-Regelungen, Sonderzahlungen, Kurzarbeitergeld oder mehrere Arbeitsverhältnisse werden nicht berücksichtigt.

Datenquellen: BMF • BMG • Bundesregierung • bundeshaushalt.de • Stand: 11. Juli 2026

Steuerreform 2027: Was ändert sich beim Netto?

2027 wirken zwei Reformen gegeneinander: Die im Koalitionsausschuss vom 1. Juli 2026 beschlossene Einkommensteuerreform entlastet kleine und mittlere Einkommen, die bereits beschlossene Sozialabgaben-Reform belastet vor allem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen:

  • Einkommensteuer (Koalitionsbeschluss 1. Juli 2026): Der Grundfreibetrag steigt in zwei Stufen auf 12.900 EUR bis 2028 (2026: 12.348 EUR), der Arbeitnehmerpauschbetrag um 200 EUR auf 1.430 EUR, das Kindergeld in zwei Stufen auf 272 EUR. Die zweite Progressionszone (17.800 bis 70.600 EUR) wird abgeflacht, der Spitzensteuersatz von 42 % greift erst ab 70.600 EUR. Zur Gegenfinanzierung gelten 45 % schon ab 250.000 EUR und neu 47 % ab 280.000 EUR. Entlastungsvolumen: rund 10 Mrd. EUR pro Jahr; der Gesetzentwurf wird für Herbst 2026 erwartet, der Bundesrat muss zustimmen.
  • Krankenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 außerordentlich um 300 EUR/Monat – von 5.813 € (2026) auf rund 6.352 € im Monat.
  • Pflegeversicherung: Die Pflege-Bemessungsgrenze wird von der Krankenversicherung entkoppelt und auf die höhere Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von rund 7.016 € im Monat angehoben. Für Einkommen zwischen alter und neuer Grenze fällt erstmals zusätzlicher Pflegebeitrag an.
  • Rentenbeitrag: Voraussichtlich bleibt es bei 18,6 %; wird der Bundeszuschuss gekürzt, ist schon 2027 ein Anstieg auf 18,8 % möglich.

Wie viel dich die Sozialabgaben-Reform 2027 persönlich kostet, rechnet der Sozialabgaben-2027-Rechner auf den Euro genau aus.

Häufige Fragen zum Brutto-Netto-Rechner 2027

Wie viel Netto bleibt 2027 von meinem Brutto?+
Für die allermeisten Gehälter liegt das Netto 2027 nah am Netto 2026, tendenziell etwas darüber: Der Koalitionsausschuss hat am 1. Juli 2026 eine Einkommensteuerreform zum 1. Januar 2027 beschlossen (höherer Grundfreibetrag, höherer Arbeitnehmerpauschbetrag, abgeflachte zweite Progressionszone). Trag dein Bruttogehalt oben ein, dann siehst du dein voraussichtliches Netto auf Basis des aktuellen Tarifs. Spürbar weniger Netto gibt es 2027 vor allem für Gutverdiener oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen, weil dort die Sozialabgaben durch die Reform steigen.
Was bringt die Steuerreform 2027 (Koalitionsbeschluss vom 1. Juli 2026) netto?+
Die Koalition hat sich auf ein Entlastungspaket von rund 10 Mrd. EUR pro Jahr ab 2027 geeinigt: Der Grundfreibetrag steigt in zwei Stufen auf 12.900 EUR bis 2028, der Arbeitnehmerpauschbetrag um 200 EUR auf 1.430 EUR, das Kindergeld in zwei Stufen auf 272 EUR und der Kinderfreibetrag wird angehoben. Die zweite Progressionszone zwischen 17.800 und 70.600 EUR wird abgeflacht, der Spitzensteuersatz greift erst ab 70.600 EUR. Für eine vierköpfige Familie mit zwei Durchschnittseinkommen bedeutet das ab 2028 über 600 EUR mehr pro Jahr. Zur Gegenfinanzierung gelten 45 % bereits ab 250.000 EUR und neu 47 % ab 280.000 EUR zu versteuerndem Einkommen. Wichtig: Es ist ein politischer Beschluss, der Gesetzentwurf wird für Herbst 2026 erwartet. Sobald der Tarif 2027 amtlich ist, rechnet dieser Rechner damit.
Was ändert sich 2027 bei den Sozialabgaben gegenüber 2026?+
Sicher beschlossen ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung steigt 2027 außerordentlich um 300 EUR/Monat, und die Pflege-Bemessungsgrenze wird auf die höhere Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) angehoben. Beides trifft Einkommen oberhalb der bisherigen Grenzen. Zusätzlich ist eine Anhebung des Rentenbeitrags von 18,6 auf 18,8 % im Gespräch. Der amtliche Lohnsteuertarif 2027 wird erst im Herbst 2026 veröffentlicht.
Warum ist dieser 2027-Rechner „vorläufig"?+
Die amtlichen Rechengrößen 2027 (Beitragsbemessungsgrenzen der Rentenversicherung, Durchschnittsentgelt) und der Programmablaufplan 2027 für die Lohnsteuer werden vom Gesetzgeber erst im Herbst 2026 veröffentlicht. Bis dahin rechnet dieser Rechner mit dem aktuell geltenden Tarif und ergänzt die bereits beschlossenen 2027-Reformwerte. Sobald die offiziellen Werte vorliegen, aktualisieren wir den Rechner auf den endgültigen Stand 2027.
Für wen ändert sich 2027 am meisten?+
Für Gutverdiener. Wer oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient (2026 rund 5.812 EUR/Monat in der Kranken-/Pflegeversicherung), zahlt 2027 durch die BBG-Anhebung und die neue Pflege-Grenze mehr Sozialabgaben. Wie viel genau, rechnet unser Sozialabgaben-2027-Rechner aus. Für Einkommen unterhalb der Grenzen bleibt das Netto weitgehend stabil.
Steigt 2027 der Rentenbeitrag?+
Möglich. Nach dem Rentenversicherungsbericht bleibt der Beitragssatz voraussichtlich bei 18,6 %. Wird der Bundeszuschuss gekürzt, ist schon 2027 ein Anstieg auf 18,8 % möglich; der größere Sprung folgt erst 2028: Der Rentenversicherungsbericht nennt 19,8 %, aktuelle DRV-Modellrechnungen eher 19,9 %. Sobald hier eine Entscheidung feststeht, fließt sie in den Rechner ein.
Ab wann gelten die endgültigen 2027-Werte?+
Die Rechengrößenverordnung 2027 und der Lohnsteuer-Programmablaufplan 2027 werden üblicherweise im vierten Quartal 2026 veröffentlicht und gelten ab dem 1. Januar 2027. Wir tauschen die vorläufigen gegen die amtlichen Werte aus, sobald sie da sind, rechtzeitig vor dem Jahreswechsel.