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Pendlerpauschale 2026 · Fahrtkosten absetzen

Pendlerpauschale-Rechner: Wie viel spart dein Arbeitsweg?

Seit 2026 gilt die Entfernungspauschale einheitlich mit 0,38 € pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Der Rechner zeigt mit deinem Arbeitsweg und Bruttogehalt, wie viel Steuern du sparst, und wann sich für Bahn- und ÖPNV-Pendler der Ansatz der tatsächlichen Ticketkosten lohnt.

Stand 13. Juli 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Entfernungspauschale einheitlich mit 0,38 € pro Kilometer, und zwar ab dem ersten Kilometer. Wer mit Bus und Bahn pendelt, darf zusätzlich die tatsächlichen Ticketkosten ansetzen, wenn sie höher sind als die Pauschale.

Was bei der Pendlerpauschale 2026 wichtig ist+

Was sich 2026 geändert hat

Bis 2025 galten 0,30 € pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer und erst ab dem 21. Kilometer 0,38 €/km. Seit 2026 gilt der höhere Satz von 0,38 €/km bereits ab dem ersten Kilometer, Kurz- und Mittelstreckenpendler profitieren also stärker als zuvor. Gezählt wird weiterhin nur die einfache Strecke.

Bahn und ÖPNV: tatsächliche Kosten statt Pauschale

Nach § 9 Abs. 2 EStG dürfen Pendlerinnen und Pendler die tatsächlichen Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel ansetzen, soweit sie die als Entfernungspauschale abziehbare Summe übersteigen. Für andere Verkehrsmittel als den eigenen Pkw ist die Pauschale zwar auf 4.500 € im Jahr gedeckelt, die echten Ticketkosten für Bus und Bahn bleiben aber auch darüber hinaus abziehbar.

Politische Debatte

Über eine weitere Anhebung und eine dauerhafte Entfristung der Pendlerpauschale wird politisch regelmäßig diskutiert. Verbindlich ist aktuell der einheitliche Satz von 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer. Sollte sich der Satz oder der Höchstbetrag ändern, aktualisieren wir den Rechner. Datum und Quelle stehen oben am Status-Block.

Was du jetzt tun kannst

Notiere deine Arbeitstage mit echter Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte und hebe Tickets, Jahreskarten und BahnCard-Rechnungen auf. Liegen deine Ticketkosten über der Pauschale, lohnt der Ansatz der tatsächlichen Kosten. Geltend gemacht wird beides über die jährliche Steuererklärung als Werbungskosten.

Dein Arbeitsweg

Üblich sind 220–230 Tage; bei Homeoffice weniger.

Verkehrsmittel

Sind sie höher als die Pauschale, setzen wir die echten Kosten an (§ 9 Abs. 2 EStG).

Dein Pendler-Steuervorteil

Entfernungspauschale

2.090 €

25 km × 220 Tage × 0,38

Ansetzbare Fahrtkosten

2.090 €

als Werbungskosten

Steuerersparnis pro Jahr

262 €

22 € pro Monat

Reise-Tipp · 🚆

Mit Bahn statt Auto pendeln: 2.090 € pro Jahr setzt du als Fahrtkosten ab

Wer mit Bus und Bahn pendelt, setzt seinen Arbeitsweg als Werbungskosten ab und kann bei höheren Ticketkosten sogar die tatsächlichen Kosten ansetzen. Tickets, Sparpreise und BahnCard gibt es direkt bei der Deutschen Bahn.

Tickets bei der Bahn buchen

Das Finanzamt zieht automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € ab. Erst der Teil deiner Fahrtkosten darüber wirkt zusätzlich, bei dir 860 €. Multipliziert mit deinem geschätzten Grenzsteuersatz von 30,0 % (Einkommensteuer + Soli, Steuerklasse 1) ergibt das die Ersparnis. Werte sind eine Schätzung; weitere Werbungskosten oder Kirchensteuer können das Ergebnis verändern. Für Bus und Bahn ist die Pauschale auf 4.500 €/Jahr gedeckelt, höhere tatsächliche Ticketkosten bleiben darüber hinaus abziehbar.

Ergebnis teilen

Dein Arbeitsweg bringt 262 € Steuerersparnis pro Jahr.

Geteilt wird ein Link auf dein aktuelles Szenario, ohne persönliche Daten, nur Strecke, Arbeitstage und Brutto als URL-Parameter.

📊

Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend machen

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Die Pendlerpauschale und deine tatsächlichen Bahnkosten wirken erst über die Steuererklärung. WISO Steuer fragt Arbeitsweg, Tickets und BahnCard gezielt ab, prüft weitere Werbungskosten und holt im Schnitt 1.674 € zurück, du zahlst erst bei der Abgabe.

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Frist Steuererklärung 2025: 31. Juli 2026

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So rechnen wir deinen Pendler-Steuervorteil

Die Entfernungspauschale ergibt sich aus Arbeitstagen × einfacher Entfernung × 0,38 € (Stand 2026, einheitlich ab dem ersten Kilometer). Wer mit Bus und Bahn fährt, kann stattdessen die tatsächlichen Ticketkosten ansetzen, wenn diese höher sind, der Rechner nimmt automatisch den günstigeren Wert.

Vom angesetzten Betrag bringt nur der Teil oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 € eine zusätzliche Steuerersparnis. Diesen Zusatzbetrag multiplizieren wir mit deinem individuellen Grenzsteuersatz, den wir über den amtlichen Einkommensteuertarif (inklusive Solidaritätszuschlag) aus deinem Bruttogehalt ableiten. Angenommen werden Steuerklasse 1, keine Kinder und keine Kirchensteuer.

Stand, Methodik & Quellen

Stand

Redaktion & Review

netto-check.de Redaktion

Fachlicher Quellenabgleich gegen offizielle Veröffentlichungen

Methodik

Rechenlogik, Annahmen und Grenzen transparent dokumentiert.

Methodik & Quellen öffnen

Primärquellen

Häufige Fragen zur Pendlerpauschale

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?+
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Entfernungspauschale einheitlich mit 0,38 € pro Entfernungskilometer, und zwar ab dem ersten Kilometer. Bis 2025 galten noch 0,30 €/km für die ersten 20 km und erst ab dem 21. km 0,38 €/km. Gezählt wird nur die einfache Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, nicht Hin- und Rückweg. Die Pauschale ist verkehrsmittelunabhängig: Sie gilt für Auto, Fahrrad, zu Fuß sowie für Bus und Bahn.
Kann ich meine Bahntickets von der Steuer absetzen?+
Ja. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit pendelt, hat zwei Möglichkeiten: entweder die Entfernungspauschale (0,38 €/km) oder, wenn die tatsächlichen Ticketkosten höher sind, die echten Kosten für Bus- und Bahntickets. Nach § 9 Abs. 2 EStG dürfen die tatsächlichen Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel angesetzt werden, soweit sie die als Entfernungspauschale abziehbare Summe übersteigen. Du setzt also automatisch den für dich günstigeren Wert an.
Wann lohnen sich die tatsächlichen ÖPNV-Kosten statt der Pauschale?+
Immer dann, wenn dein Jahresticket, deine Monatskarten oder deine Bahntickets zusammen mehr kosten als die Entfernungspauschale für deine Strecke ergibt. Beispiel: Bei kurzer Entfernung, aber teurer Bahnstrecke oder einer Fernpendler-Verbindung können die echten Ticketkosten die Pauschale deutlich übersteigen. Der Rechner vergleicht beide Werte automatisch und setzt den höheren an.
Was hat es mit der 4.500-Euro-Grenze auf sich?+
Bei Nutzung anderer Verkehrsmittel als dem eigenen Pkw, also auch bei Bus und Bahn, ist die Entfernungspauschale auf 4.500 € pro Jahr gedeckelt. Die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel können aber auch oberhalb dieser Grenze angesetzt werden. Wer den eigenen Pkw nutzt, kennt diesen Deckel nicht: Hier ist die Pauschale der Höhe nach unbegrenzt.
Warum bringt mir nur der Teil über 1.230 € zusätzlich etwas?+
Das Finanzamt berücksichtigt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € pro Jahr, auch ohne einen einzigen Beleg. Erst wenn deine gesamten Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildung, Homeoffice-Pauschale usw.) diese 1.230 € übersteigen, wirkt sich jeder weitere Euro zusätzlich steuermindernd aus. Bei der Fahrt zur Arbeit ist diese Grenze aber oft schon mit dem Arbeitsweg allein überschritten.
Kann ich die BahnCard absetzen?+
Ja, wenn sich die BahnCard zumindest teilweise für beruflich veranlasste Fahrten rechnet, kannst du sie als Werbungskosten ansetzen. Amortisiert sie sich allein durch die Ersparnis bei Dienstreisen oder dem Arbeitsweg, erkennt das Finanzamt sie regelmäßig in voller Höhe an. Bei gemischter Nutzung wird der berufliche Anteil angesetzt. Tickets und BahnCard zählen zusammen zu den tatsächlichen ÖPNV-Kosten.
Wie wirken sich Homeoffice-Tage auf die Pendlerpauschale aus?+
Die Entfernungspauschale gibt es nur für Tage, an denen du tatsächlich zur ersten Tätigkeitsstätte gefahren bist. Für reine Homeoffice-Tage gibt es stattdessen die Homeoffice-Pauschale (6 € pro Tag, maximal 1.260 € im Jahr). Beides für denselben Tag geht nicht. Im Rechner trägst du deshalb die Zahl der echten Arbeitswege pro Jahr ein, bei viel Homeoffice entsprechend weniger als die üblichen 220 Tage.
Brauche ich Belege für die Fahrtkosten?+
Für die Entfernungspauschale selbst genügt die Angabe von Entfernung und Arbeitstagen. Belege sind hier in der Regel nicht nötig, das Finanzamt kann sie aber stichprobenartig anfordern. Willst du die tatsächlichen ÖPNV-Kosten ansetzen, solltest du Tickets, Jahreskarten und BahnCard-Rechnungen aufbewahren, um die Aufwendungen nachweisen zu können. Eine gute Steuersoftware fragt diese Posten gezielt ab.
Wie genau ist die hier gezeigte Steuerersparnis?+
Der Rechner ermittelt deinen individuellen Grenzsteuersatz über den amtlichen Einkommensteuertarif (inklusive Solidaritätszuschlag) auf Basis deines Bruttogehalts. Angenommen werden Steuerklasse 1, keine Kinder und keine Kirchensteuer. Die Ersparnis ist der Teil deiner Fahrtkosten oberhalb des Pauschbetrags, multipliziert mit diesem Grenzsteuersatz. Kirchensteuer, weitere Werbungskosten oder eine Zusammenveranlagung können den tatsächlichen Effekt verändern. Die Werte sind eine fundierte Schätzung, keine verbindliche Steuerberechnung.