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Steuerrechner für Paare

Ehegattensplitting-Rechner 2026

Wie viel spart ihr durch die Ehe? Der Rechner schätzt den jährlichen Splittingvorteil auf Basis eures Arbeitslohns und ordnet die aktuelle Reformdebatte ein.

Stand 27. März 2026

Für 2026 gilt das Ehegattensplitting weiter. Der Rechner zeigt euren aktuellen Splittingvorteil und was bei einer Reform auf dem Spiel steht.

Wird das Ehegattensplitting 2026 abgeschafft?+

Aktuelle Rechtslage

Für das Steuerjahr 2026 gilt das Ehegattensplitting weiterhin. Dieser Rechner bildet die geltende Rechtslage für typische Arbeitnehmerfälle auf Basis des aktuellen PAP 2026 und der Rechengrößen der Sozialversicherung ab.

Politische Debatte

Die SPD treibt eine Reform wieder sichtbar voran. Lars Klingbeil sprach am 25. März 2026 davon, das Splitting in seiner jetzigen Form für zukünftige Ehen abzuschaffen. Das ist aber noch keine beschlossene Gesetzesänderung.

Eure Gehälter

Abrechnungszeitraum wählen

= 60.000 € pro Jahr

= 24.000 € pro Jahr

Kirchensteuer

Genauere Versicherungsannahmen (optional)
Relevant bei PKV oder abweichendem Zusatzbeitrag

Partner A

Leer = Standardwert des Rechners.

Partner B

Leer = Standardwert des Rechners.

Geschätzter Splittingvorteil

Unverheiratet

10.447 €

geschätzte Steuern / Jahr

Zusammen veranlagt

9.732 €

geschätzte Steuern / Jahr

Ehegattensplitting-Vorteil

715 €

60 € pro Monat im Schnitt

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Euer Rechnerwert von 715 € pro Jahr ist eine gute Orientierung. WISO prüft automatisch, ob Zusammen- oder Einzelveranlagung für euch günstiger ist und hilft euch, den steuerlichen Vorteil sauber in der Erklärung mitzunehmen.

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Einkommensteuer

Unverheiratet: 10.447 €

Verheiratet: 9.732 €

Soli

Unverheiratet: 0 €

Verheiratet: 0 €

Kirchensteuer

Unverheiratet: 0 €

Verheiratet: 0 €

Ihr liegt bei rund 71/29. Damit wirkt das Ehegattensplitting bereits spürbar, weil die Einkommen nicht mehr gleich verteilt sind.

Der Rechner schätzt auf Basis von laufendem Arbeitslohn und den üblichen Lohnsteuer-Abzügen. Weitere Einkünfte, Werbungskosten über dem Pauschbetrag, Sonderfälle oder individuelle Freibeträge können das finale Veranlagungsergebnis verändern.

Unterjährige Auszahlung

3/5, 4/4 oder 4/4 mit Faktor - was bringt euch im Monat?

Der Splittingvorteil beantwortet die Jahresfrage. Wenn ihr wissen wollt, wie sich das laufende Netto und eine mögliche Nachzahlung verteilen, braucht ihr danach den Steuerklassenvergleich.

Steuerklassenvergleich öffnen

Was ist Ehegattensplitting?

Das Ehegattensplitting ist ein steuerliches Verfahren in Deutschland, bei dem das gemeinsame Einkommen von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern addiert, halbiert und dann mit dem regulären Einkommensteuertarif berechnet wird. Das Ergebnis wird anschließend verdoppelt.

Dadurch profitieren Paare vom progressiven Steuertarif, wenn die Einkommen unterschiedlich hoch sind. Bei gleichem Einkommen ist der Vorteil meist null oder sehr klein.

So funktioniert der Splittingvorteil

Der Rechner vergleicht zwei Szenarien: einmal die Summe der Einzelsteuern beider Partner und einmal die gemeinsame Steuer nach Splittingtarif. Die Differenz daraus ist euer geschätzter Splittingvorteil.

Beispiel:

Verdient Partner A 5.000 EUR im Monat und Partner B nichts, wird das Einkommen im Splitting rechnerisch auf zwei Personen verteilt. Dadurch rutschen Teile des Einkommens in niedrigere Tarifzonen und die gemeinsame Steuer sinkt.

Grundlage der Schätzung sind die aktuellen Werte für 2026 inklusive Grundfreibetrag, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Wann lohnt sich Ehegattensplitting besonders?

Alleinverdiener-Ehe

Wenn nur ein Partner verdient, ist der Effekt meist am größten.

Große Einkommensdifferenz

Bei Konstellationen wie 80/20 oder 70/30 wirkt die Progressionsglättung deutlich.

Elternzeit oder Teilzeit

Sinkt ein Einkommen vorübergehend, steigt oft auch der potenzielle Splittingvorteil.

Hohes Einzeleinkommen

Je stärker die Progression auf einem Einkommen lastet, desto mehr kann Splitting entlasten.

Bei ähnlichen oder gleichen Einkommen ist der Vorteil dagegen meist klein. Genau deshalb lohnt sich der Blick auf eure konkrete Kombination statt auf pauschale Aussagen.

Ehegattensplitting vs. Steuerklassenwahl

Die Steuerklasse verändert nur den laufenden Lohnsteuerabzug. Der eigentliche Vorteil der Ehe entsteht erst in der Einkommensteuererklärung über die gemeinsame Veranlagung.

Der Splittingrechner beantwortet also die Jahresfrage. Für die unterjährige Nettoverteilung nutzt ihr danach den Steuerklassenvergleich.

Ehegattensplitting 2026: aktuelle Rechtslage und Reformdebatte

Der Rechner zeigt den Splittingvorteil nach aktuell geltendem 2026-Recht. Die politische Debatte ist für euch vor allem als Einordnung relevant: Sie beschreibt mögliche Reformen, aber noch keine beschlossene Rechtsänderung.

Maßgeblich für die Berechnung bleibt deshalb: Solange kein neues Gesetz und kein neuer Programmablaufplan in Kraft treten, ist der hier gezeigte Betrag die relevante Orientierung für euren aktuellen Steuerfall.

Reformvorschläge reichen derzeit von Einschränkungen für zukünftige Ehen bis zu stärkerer Individualbesteuerung. Genau deshalb ist der Rechner nützlich: Er zeigt transparent, welcher Vorteil nach heutigem Recht konkret auf dem Spiel steht.

Häufige Fragen

Bringt eine Heirat bei gleichem Einkommen steuerlich etwas?+
Beim reinen Ehegattensplitting ist der Vorteil bei gleichen Einkommen typischerweise null oder sehr klein. Die Wirkung entsteht vor allem dann, wenn sich die Einkommen deutlich unterscheiden.
Wie groß ist der Vorteil, wenn nur ein Partner Einkommen hat?+
Dann ist der Splittingeffekt oft besonders deutlich, weil ein Einkommen rechnerisch auf beide Partner verteilt wird. Genau in solchen Konstellationen zeigt das Ehegattensplitting häufig den größten Steuerunterschied zwischen ledig und zusammen veranlagt.
Ändert die Steuerklassenwahl den Splittingvorteil?+
Nein. III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor verändern nur die laufende Lohnsteuer. Der eigentliche Vorteil der Ehe entsteht erst in der gemeinsamen Veranlagung.
Gilt der Splittingvorteil auch bei Heirat mitten im Jahr?+
In vielen Standardfällen ja: Für die gemeinsame Veranlagung zählt grundsätzlich, ob ihr am 31. Dezember verheiratet seid. Deshalb kann der steuerliche Jahresvorteil auch dann gelten, wenn die Hochzeit erst später im Jahr stattfindet. Der Rechner bildet dabei einen Volljahresfall mit konstantem Arbeitslohn ab; bei stark wechselnden Monatsgehältern ist das Ergebnis eine Näherung.
Wie genau ist diese Schätzung?+
Für zwei Arbeitnehmer mit laufendem Arbeitslohn ist die Schätzung sehr brauchbar. Weitere Einkünfte, hohe Werbungskosten, Sonderausgaben, Freibeträge, außergewöhnliche Belastungen oder unterjährige Gehaltsänderungen können den endgültigen Steuerbescheid aber noch verändern.
Was ist mit Vermietung, Selbstständigkeit oder Kapitalerträgen?+
Solche Einkünfte sind hier nicht voll modelliert. Der Rechner fokussiert den typischen Arbeitnehmerfall mit laufendem Arbeitslohn. Sobald weitere relevante Einkunftsarten hinzukommen, sollte das Ergebnis als Orientierung und nicht als exakte Veranlagungsprognose gelesen werden.
Gilt das auch für eingetragene Lebenspartnerschaften?+
Ja. Steuerlich gilt das Splittingverfahren auch für eingetragene Lebenspartnerschaften; die Behandlung entspricht der von Ehepaaren.
Wie wird das Ehegattensplitting genau berechnet?+
Die zu versteuernden Einkommen beider Partner werden addiert und halbiert. Auf diesen halbierten Betrag wird der reguläre Einkommensteuertarif angewendet. Die errechnete Steuer wird anschließend verdoppelt. Das Ergebnis ist die gemeinsame Steuerschuld. Der Splittingvorteil ergibt sich aus der Differenz zur Summe der Einzelsteuern.
Lohnt sich Heiraten nur wegen der Steuer?+
Der Splittingvorteil kann je nach Einkommensdifferenz mehrere tausend Euro im Jahr ausmachen. Trotzdem sollte die Entscheidung zur Heirat nicht allein auf der Steuerersparnis basieren. Der Rechner zeigt euch den realistischen Steuervorteil, damit ihr diesen Aspekt fundiert einschätzen könnt.
Was passiert mit dem Splittingvorteil bei Trennung oder Scheidung?+
Im Jahr der Trennung kann in der Regel noch die Zusammenveranlagung gewählt werden. Ab dem Folgejahr wird jeder Partner einzeln veranlagt und der Splittingvorteil entfällt. Im Jahr der Scheidung selbst gilt: Entscheidend ist der Familienstand am 31. Dezember.
Gilt Ehegattensplitting auch für Rentner?+
Ja. Das Splittingverfahren gilt unabhängig von der Einkunftsart. Auch Rentner können durch die Zusammenveranlagung profitieren, wenn eine Einkommensdifferenz besteht. Allerdings hängt die genaue Wirkung von der Höhe der steuerpflichtigen Rentenanteile und weiterer Einkünfte ab.
Wird das Ehegattensplitting 2026 abgeschafft?+
Stand 25. März 2026: Eine Abschaffung für 2026 ist nicht beschlossen. Lars Klingbeil will das Ehegattensplitting in seiner jetzigen Form für zukünftige Ehen abschaffen, und auch im Bundestag gibt es neue Reformforderungen. Ein konkreter Gesetzentwurf oder neuer PAP für 2026 liegt derzeit aber nicht vor.
Ist der Rechner trotz SPD-Vorstoß aktuell nutzbar?+
Ja. Der Rechner bildet die aktuell geltende Rechtslage 2026 ab. Gerade weil politisch über eine Reform diskutiert wird, zeigt euch das Ergebnis, wie hoch euer Splittingvorteil nach heutigem Recht ist und welcher Betrag bei einer späteren Änderung betroffen wäre.
Was würde bei einer Abschaffung des Ehegattensplittings passieren?+
Die meisten Reformvorschläge sehen keine ersatzlose Streichung vor, sondern den Übergang zur Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag. Das bedeutet: Jeder Partner wird getrennt besteuert, kann aber seinen ungenutzten Grundfreibetrag (2026: 12.348 €) an den anderen übertragen. Der Splittingvorteil würde dadurch deutlich kleiner, aber nicht vollständig verschwinden.
Wie viel mehr Steuern zahlen Ehepaare ohne Splitting?+
Das hängt vom Einkommensunterschied ab. Bei einem Alleinverdiener mit 60.000 € kann der Splittingvorteil über 5.000 € pro Jahr betragen – das wäre der maximale Verlust bei vollständiger Abschaffung. Bei gleich hohen Einkommen ist der Vorteil null, also ändert sich auch nichts. Unser Rechner zeigt euch den konkreten Betrag für eure Konstellation.
Was ist der Unterschied zwischen Familiensplitting und Ehegattensplitting?+
Beim Ehegattensplitting entsteht der Steuervorteil allein durch die Ehe, unabhängig von Kindern. Beim Familiensplitting – nach französischem Vorbild – richtet sich der Vorteil nach der Anzahl der Kinder: Das Einkommen wird durch einen höheren Divisor geteilt (z. B. 2 + 0,5 pro Kind). Paare mit Kindern profitieren stärker, kinderlose Paare weniger als beim heutigen Modell.