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Aktuell · Kabinettsbeschluss vom 28. April 2026

Haushalt 2027: Wie viel mehr Sozialabgaben zahlst du?

Klingbeil hebt die Beitragsbemessungsgrenze 2027 zusätzlich um 300 EUR pro Monat an. Der Rechner zeigt mit deinem Brutto, wie viel mehr SV-Beiträge das wirklich pro Jahr ausmacht — und ob dich die Reform überhaupt trifft.

Stand 28. April 2026

Das Bundeskabinett hat heute die Eckwerte zum Bundeshaushalt 2027 beschlossen. Für die gesetzliche Krankenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze 2027 zusätzlich um 300 EUR pro Monat steigen — Gutverdiener oberhalb der Grenze zahlen mehr SV-Beiträge.

Was wurde am 28. April 2026 konkret beschlossen?+

Aktuelle Beschlusslage

Das Bundeskabinett hat am 28. April 2026 die Eckwerte zum Bundeshaushalt 2027 beschlossen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil plant Gesamtausgaben von rund 543 Mrd. Euro und eine Neuverschuldung von rund 197 Mrd. Euro. Für die GKV-/PV-Beitrags­bemessungs­grenze ist zusätzlich zur üblichen Lohnanpassung eine Anhebung um 300 EUR pro Monat vorgesehen.

Wen trifft die Mehrbelastung?

Betroffen sind gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt oberhalb der bisherigen Beitragsbemessungs­grenze. Für sie steigt der beitragspflichtige Anteil — bei vollem Eintreten der Reform um bis zu 300 EUR im Monat. Privat Versicherte sind von der Anhebung nicht betroffen, weil ihr PKV-Beitrag unabhängig von der GKV-BBG kalkuliert wird.

Wann tritt das in Kraft?

Die Eckwerte sind ein Kabinettsbeschluss, kein verabschiedetes Gesetz. Bundestag und Bundesrat müssen den Haushalt 2027 noch beraten. Geplante Anwendung der erhöhten BBG: ab dem 1. Januar 2027. Bis dahin können einzelne Werte im Verfahren noch verschoben werden — der Sondereffekt von 300 EUR ist aber explizit Teil der politischen Zielsetzung.

Deine Eckdaten

= 90.000 € pro Jahr

Krankenversicherung
Pflege-Beitrag

Deine Mehrbelastung 2027

Reform-betroffener Bereich

300 €

pro Monat zusätzlich beitragspflichtig

Mehrbelastung pro Monat

32 €

netto weniger im Geldbeutel

Mehrbelastung pro Jahr

380 €

netto weniger pro Jahr

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KV-Anteil AN

8,75 %

PV-Anteil AN

1,80 %

Gesamt AN-Anteil

10,55 % auf den Sondereffekt-Bereich

Die Berechnung zeigt nur den Sondereffekt der Reform: 300 EUR/Monat zusätzlich zur ohnehin geplanten Lohnanpassung. Auch dein Arbeitgeber zahlt mit ungefähr 32 € pro Monat denselben hälftigen KV-Anteil. Werte sind Schätzungen; finale Beitragssätze 2027 stehen erst nach Bundestags- und Bundesrats-Verabschiedung fest.

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Haushalt 2027 — bei dir sind das 380 € pro Jahr.

Geteilt wird ein Link auf dein aktuelles Szenario — ohne persönliche Daten, nur Brutto und Versicherungsart als URL-Parameter.

Wie wir die Reform-Mehrbelastung berechnen

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung lag 2026 bei 5.813 € pro Monat. 2027 würde sie ohne Reform durch die übliche Lohnanpassung auf rund 6.052 € steigen. Mit dem Sondereffekt aus dem Haushalt 2027 sollen es 6.352 € werden.

Wir berechnen, wie viel des Bruttogehalts oberhalb der normalen BBG zusätzlich beitragspflichtig wird, und multiplizieren mit dem KV-Anteil (allgemeiner Beitrag plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag) und dem PV-Beitrag (mit oder ohne Kinderlos-Aufschlag). So entsteht eine klare Hochrechnung der Reform-Mehrbelastung pro Jahr — ohne die normale Lohnanpassung, weil die ohnehin gekommen wäre.

Stand, Methodik & Quellen

Stand

Redaktion & Review

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Primärquellen

Häufige Fragen zum Haushalt 2027

Wer ist von der Beitragsbemessungsgrenze-Anhebung 2027 betroffen?+
Betroffen sind gesetzlich Krankenversicherte mit einem Bruttogehalt oberhalb der bisherigen Beitragsbemessungsgrenze. Der Sondereffekt von 300 EUR pro Monat trifft nur den Einkommensteil, der zwischen der normalen BBG-Anhebung und der reformbedingten höheren Grenze liegt. Wer darunter verdient oder privat versichert ist, zahlt durch die Reform direkt nichts mehr.
Wann tritt die Reform in Kraft?+
Geplante Anwendung ist der 1. Januar 2027. Das Bundeskabinett hat die Eckwerte am 28. April 2026 beschlossen, der Bundestag und der Bundesrat müssen dem Haushalt aber noch zustimmen. Bis zur endgültigen Verabschiedung können sich Details verschieben — die generelle Richtung steht laut Bundesfinanzministerium aber fest.
Warum ändert die Reform meinen PKV-Beitrag nicht?+
Der PKV-Beitrag wird individuell nach Tarif, Alter, Vorerkrankungen und gewählten Leistungen kalkuliert. Die GKV-Beitragsbemessungsgrenze spielt für ihn keine Rolle. Allerdings entscheidet die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) darüber, ob Arbeitnehmer überhaupt in die PKV wechseln dürfen. Diese Grenze kann sich ebenfalls ändern, ist aber rechtlich eine eigene Größe.
Wieviel zahlt der Arbeitgeber zusätzlich?+
Den hälftigen KV- und PV-Beitrag trägt der Arbeitgeber paritätisch mit. Bei der Pflegeversicherung ist der Kinderlosen-Aufschlag Ausnahme, der trifft nur Arbeitnehmer. In Summe bedeutet die Reform für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen eine Mehrbelastung von rund 1,2 Mrd. EUR pro Jahr (Schätzung der Bundesregierung). Das Institut der deutschen Wirtschaft kommt auf 4,5 Mrd. EUR pro Jahr.
Was passiert, wenn der Bundestag die Reform abschwächt?+
Möglich ist, dass die 300-EUR-Anhebung im Laufe des Verfahrens reduziert oder gestreckt wird. Der Rechner zeigt die heute beschlossenen Eckwerte. Wir aktualisieren die Werte, sobald sich die parlamentarische Debatte verfestigt. Quellen und Datum stehen jeweils oben am Status-Block.
Was kann ich aktiv tun, um die Mehrbelastung abzufangen?+
Direkt verhindern lässt sich die Reform nicht. Was hilft, ist die Steuererklärung sauber zu nutzen: Werbungskosten oberhalb des Pauschbetrags, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und gezielte Vorsorgepauschalen können einen Teil zurückholen. Bei einem Bruttogehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze ist auch ein PKV-Wechsel eine Option, allerdings mit langfristigen Folgen.
Wie genau ist die Berechnung?+
Die Berechnung nutzt die offiziellen Beitragssätze 2026 (KV 14,6 % paritätisch, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %, PV 3,6 % paritätisch + 0,6 % Kinderlosen-Zuschlag) und die kommunizierte Anhebung der BBG um 300 EUR pro Monat. Schwankt 2027 der durchschnittliche Zusatzbeitrag oder werden Beitragssätze angepasst, weicht die Endbelastung ab. Wir aktualisieren die Konstanten jeweils mit den offiziellen 2027-Werten.