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Aktuell · Kabinettsbeschluss vom 29. April 2026

Haushalt 2027: Wie viel mehr Sozialabgaben zahlst du?

Klingbeil hebt die Beitragsbemessungsgrenze 2027 zusätzlich um 300 EUR pro Monat an. Der Rechner zeigt mit deinem Brutto, wie viel mehr SV-Beiträge das wirklich pro Jahr ausmacht , und ob dich die Reform überhaupt trifft.

Stand 27. Juli 2026

Bundestag und Bundesrat haben das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10. Juli 2026 beschlossen: Ab 1. Januar 2027 steigen Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze (JAEG) der Krankenversicherung außerordentlich um je 300 EUR pro Monat, zusätzlich wird die Pflege-Bemessungsgrenze auf die JAEG angehoben. Gutverdiener oberhalb der Grenze zahlen mehr SV-Beiträge.

Was steckt im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz?+

Gesetz beschlossen: BBG-Sondereffekt kommt zum 1.1.2027

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) ist beschlossen: Nach dem Kabinettsbeschluss vom 29. April 2026 hat der Bundestag es am 10. Juli 2026 in namentlicher Abstimmung angenommen (318 zu 284 Stimmen), der Bundesrat hat noch am selben Tag zugestimmt und auf den Vermittlungsausschuss verzichtet. Kern: BBG und JAEG der Krankenversicherung steigen zum 1. Januar 2027 außerordentlich um je 300 EUR pro Monat, das bringt der GKV rund 2,4 Mrd. EUR zusätzlich.

Wen trifft die Mehrbelastung?

Betroffen sind gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt oberhalb der bisherigen Beitragsbemessungs­grenze. Für sie steigt der beitragspflichtige Anteil, bei vollem Eintreten um bis zu 300 EUR Bemessungsgrundlage im Monat (rund 25 EUR mehr KV-Beitrag). Privat Versicherte sind nicht betroffen, weil ihr PKV-Beitrag unabhängig von der GKV-BBG kalkuliert wird.

Neu: Pflege-Bemessungsgrenze steigt stärker

Zusätzlich wird die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung 2027 auf die höhere allgemeine JAEG der Krankenversicherung (2026 rund 6.450 EUR/Monat) angehoben, bisher war sie an die niedrigere KV-BBG gekoppelt. Für Einkommen zwischen KV-BBG und JAEG fällt dadurch erstmals zusätzlicher Pflegebeitrag an. Dieser Rechner rechnet beide Effekte ein: die 300-EUR-Anhebung bei der KV und das zusätzliche Pflege-Band bis zur JAEG.

Wann tritt das in Kraft?

Die Anhebung von KV-BBG, JAEG und Pflege-Bemessungsgrenze gilt ab dem 1. Januar 2027. Das Gesetz ist von Bundestag und Bundesrat am 10. Juli 2026 beschlossen; einzelne Regelungen greifen gestaffelt zum 1. Januar 2027 und 1. Januar 2028. Die für diesen Rechner maßgeblichen Grenzwerte stehen damit fest.

Was sonst noch auf 2027 zukommt

Beim Rentenbeitrag geht die Vorausberechnung zum beschlossenen Rentenpaket von einem Anstieg von 18,6 auf 18,8 % zum 1. Januar 2027 aus; verbindlich festgelegt wird der Satz erst mit der Beitragssatzverordnung im Herbst 2026. Der größere Sprung Richtung 19,9 % wird für 2028 erwartet. Beim GKV-Zusatzbeitrag zeichnet sich trotz des Spargesetzes eine Finanzlücke von rund 12 Mrd. EUR für 2027 ab, Kassenverbände und Prognosen rechnen mit einem Anstieg vom heutigen Schnitt (2,9 %) Richtung 3,3 bis 3,5 %; den maßgeblichen Durchschnittssatz gibt das BMG traditionell erst im Herbst bekannt. Den Rahmen setzt der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 (Kabinett 6. Juli 2026) mit rund 555 Mrd. EUR Ausgaben. Dieser Rechner bildet ausschließlich den KV-/PV-Sondereffekt bei den Bemessungsgrenzen ab, nicht den Beitragssatz. Dein volles voraussichtliches Netto 2027 rechnest du im Brutto-Netto-Rechner 2027.

Deine Eckdaten

= 90.000 € pro Jahr

Krankenversicherung
Pflege-Beitrag

Deine Mehrbelastung 2027

Mehrbelastung pro Monat

44 €

netto weniger im Geldbeutel

Mehrbelastung pro Jahr

523 €

netto weniger pro Jahr

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1. Krankenversicherung (+300 €)

300 € × 8,75 %26 €/Monat

2. Pflege (BBG steigt auf JAEG)

964 € × 1,80 %17 €/Monat

Die Berechnung zeigt die beiden reformbedingten Effekte: die KV-Beitragsbemessungsgrenze steigt außerordentlich um 300 EUR/Monat, und die Pflege-Bemessungsgrenze wird auf die höhere JAEG (rund 7.016 €/Monat) angehoben. Die normale Lohnanpassung ist nicht enthalten. Dein Arbeitgeber zahlt zusätzlich rund 44 € pro Monat mit. Werte sind Schätzungen; finale Beitragssätze 2027 stehen erst nach Bundestags- und Bundesrats-Verabschiedung fest.

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Haushalt 2027, bei dir sind das 523 € pro Jahr.

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Wie wir die Reform-Mehrbelastung berechnen

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung lag 2026 bei 5.813 € pro Monat. 2027 würde sie ohne Reform durch die übliche Lohnanpassung auf rund 6.052 € steigen. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bringt zwei zusätzliche Effekte: die KV-Grenze steigt um weitere 300 EUR auf 6.352 €, und die Pflege-Bemessungsgrenze wird von der KV-Grenze entkoppelt und auf die höhere Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von rund 7.016 € angehoben.

Wir berechnen für beide Effekte, wie viel des Bruttogehalts oberhalb der bisherigen Grenze zusätzlich beitragspflichtig wird: das 300-EUR-Band mit dem KV-Anteil (allgemeiner Beitrag plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag) und das breitere Pflege-Band bis zur JAEG mit dem PV-Beitrag (mit oder ohne Kinderlos-Aufschlag). So entsteht eine klare Hochrechnung der Reform-Mehrbelastung pro Jahr, ohne die normale Lohnanpassung, weil die ohnehin gekommen wäre.

Häufige Fragen zum Haushalt 2027

Wer ist von der Beitragsbemessungsgrenze-Anhebung 2027 betroffen?+
Betroffen sind gesetzlich Krankenversicherte mit einem Bruttogehalt oberhalb der bisherigen Beitragsbemessungsgrenze. Der Sondereffekt von 300 EUR pro Monat trifft nur den Einkommensteil, der zwischen der normalen BBG-Anhebung und der reformbedingten höheren Grenze liegt. Wer darunter verdient oder privat versichert ist, zahlt durch die Reform direkt nichts mehr.
Was ändert sich 2027 bei der Pflegeversicherung?+
Zusätzlich zum 300-EUR-Sondereffekt wird die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung 2027 auf die höhere allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) der Krankenversicherung angehoben, bisher war sie an die niedrigere KV-Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt. Für Einkommen zwischen der KV-BBG und der JAEG fällt dadurch erstmals zusätzlicher Pflegebeitrag an. Dieser Rechner rechnet beide Effekte ein: die 300-EUR-Anhebung der KV-Grenze und das zusätzliche Pflege-Band bis zur JAEG.
Wann tritt die Reform in Kraft?+
Anwendung ab dem 1. Januar 2027. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist beschlossen: Nach dem Kabinettsbeschluss vom 29. April 2026 hat der Bundestag es am 10. Juli 2026 verabschiedet (318 zu 284 Stimmen), der Bundesrat hat am selben Tag zugestimmt und auf den Vermittlungsausschuss verzichtet. Die außerordentliche Anhebung von KV-BBG, JAEG und Pflege-Bemessungsgrenze steht damit fest; die exakten Euro-Grenzen 2027 legt die Rechengrößenverordnung im Herbst 2026 fest.
Warum ändert die Reform meinen PKV-Beitrag nicht?+
Der PKV-Beitrag wird individuell nach Tarif, Alter, Vorerkrankungen und gewählten Leistungen kalkuliert. Die GKV-Beitragsbemessungsgrenze spielt für ihn keine Rolle. Allerdings entscheidet die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) darüber, ob Arbeitnehmer überhaupt in die PKV wechseln dürfen. Diese Grenze kann sich ebenfalls ändern, ist aber rechtlich eine eigene Größe.
Wieviel zahlt der Arbeitgeber zusätzlich?+
Den hälftigen KV- und PV-Beitrag trägt der Arbeitgeber paritätisch mit. Bei der Pflegeversicherung ist der Kinderlosen-Aufschlag Ausnahme, der trifft nur Arbeitnehmer. In Summe bedeutet die Reform für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen eine Mehrbelastung von rund 1,2 Mrd. EUR pro Jahr (Schätzung der Bundesregierung). Das Institut der deutschen Wirtschaft kommt auf 4,5 Mrd. EUR pro Jahr.
Kann sich die 300-EUR-Anhebung noch ändern?+
Das Gesetz ist mit der 300-EUR-Anhebung der KV-Grenze und der Anhebung der Pflege-Grenze auf die JAEG von Bundestag und Bundesrat beschlossen; an diesem Sondereffekt selbst ändert sich nichts mehr. Offen ist nur die genaue Euro-Höhe der Grenzen 2027, weil die reguläre, lohnbedingte Anpassung erst mit der Rechengrößenverordnung im Herbst 2026 feststeht. Sobald die amtlichen 2027-Werte vorliegen, tauschen wir sie im Rechner aus. Quellen und Datum stehen jeweils oben am Status-Block.
Was kann ich aktiv tun, um die Mehrbelastung abzufangen?+
Direkt verhindern lässt sich die Reform nicht. Was hilft, ist die Steuererklärung sauber zu nutzen: Werbungskosten oberhalb des Pauschbetrags, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und gezielte Vorsorgepauschalen können einen Teil zurückholen. Bei einem Bruttogehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze ist auch ein PKV-Wechsel eine Option, allerdings mit langfristigen Folgen.
Wie viel mehr zahle ich 2027 insgesamt an Kranken- und Pflegeversicherung?+
Am beitragspflichtigen Limit steigt der gesamte KV-/PV-Beitrag 2027 inklusive der üblichen Lohnanpassung um rund 133 EUR pro Monat, von etwa 1.261 EUR (2026) auf rund 1.394 EUR. Dieser Rechner zeigt davon bewusst nur den reformbedingten Sondereffekt der zusätzlichen 300-EUR-Anhebung, weil die normale jährliche Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze ein Standardvorgang und keine politische Reform ist.
Steigt 2027 auch der Rentenbeitrag?+
Voraussichtlich ja, aber nur leicht: Die Vorausberechnung zum beschlossenen Rentenpaket geht für den 1. Januar 2027 von einem Anstieg des Beitragssatzes von 18,6 auf 18,8 % aus (nach altem Recht wären es 18,7 % gewesen). Verbindlich wird der Satz erst mit der Beitragssatzverordnung im Herbst 2026, die sich an der tatsächlichen Nachhaltigkeitsrücklage orientiert. Der deutlichere Sprung folgt 2028: Der Rentenversicherungsbericht nennt 19,8 %, aktuelle DRV-Modellrechnungen eher 19,9 %. Wichtig: Dieser Rechner bildet ausschließlich die Anhebung der Kranken- und Pflegeversicherungs-Beitragsbemessungsgrenze ab, nicht den Rentenbeitrag.
Wie genau ist die Berechnung?+
Die Berechnung nutzt die offiziellen Beitragssätze 2026 (KV 14,6 % paritätisch, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %, PV 3,6 % paritätisch + 0,6 % Kinderlosen-Zuschlag) sowie die beiden Reform-Effekte: die Anhebung der KV-Grenze um 300 EUR pro Monat und die Anhebung der Pflege-Grenze auf die höhere JAEG. Schwankt 2027 der durchschnittliche Zusatzbeitrag oder werden Beitragssätze angepasst, weicht die Endbelastung ab. Wir aktualisieren die Konstanten jeweils mit den offiziellen 2027-Werten.