Was bleibt bei 13,90 €/Stunde netto? Bei Vollzeit ca. 1.715 € in Steuerklasse 1. Wähle deine Wochenstunden und sieh sofort, was nach Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt, inklusive Bürgergeld-Vergleich.
Stand 17. Oktober 2026
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 13,90 € pro Stunde. Bereits beschlossen: Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 € pro Stunde (zweite Stufe des Kommissionsbeschlusses von Juni 2025). Damit steigt automatisch auch die Minijob-Grenze von 603 € auf 633 € im Monat, sie ist an den Mindestlohn gekoppelt. Bei Vollzeit sind das 2.529 € brutto und voraussichtlich rund 1.788 € netto im Monat, gerechnet mit dem Steuertarif 2027 aus dem Regierungsentwurf. Dieser Rechner rechnet mit den Werten 2026, dein Netto 2027 rechnest du im Brutto-Netto-Rechner 2027.
Mindestlohn-Netto je Steuerklasse (13,90 €/h, 40 h/Woche)
Brutto pro Monat: 2.407 €. Annahmen: NRW, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert, keine Kinder, Alter 30.
Steuerklasse
Netto/Monat
Abzüge/Monat
Steuerklasse 1
ledig, ohne Kinder
1.715 €
692 €
Steuerklasse 3
verheiratet, Hauptverdiener
1.884 €
524 €
Steuerklasse 4
verheiratet, ähnliches Einkommen
1.715 €
692 €
Steuerklasse 5
verheiratet, Nebenverdiener
1.449 €
958 €
Steuerklasse 1 ist die typische Klasse für Ledige ohne Kinder und entspricht der Standardannahme dieses Rechners. Die Klassen 3, 4 und 5 sind nur für verheiratete Paare relevant, der Effekt zeigt sich hier nur, wenn der andere Partner ein deutlich anderes Einkommen hat. Im Jahr gleicht die Steuererklärung Unterschiede wieder aus.
Grobe Orientierung: Mindestlohn vs. Bürgergeld
Vereinfachte Gegenüberstellung mit pauschalen Annahmen, keine exakte Berechnung individueller Ansprüche.
Mindestlohn-Netto (40h/Wo)
1.715 €
173h Arbeit / Monat
Bürgergeld (Single, Schätzung)
983 €
563 € Regelsatz + ca. 420 € Wohnen
+732 € mehr als Bürgergeld
Bei 40 Stunden/Woche hast du 732 € mehr als mit Bürgergeld. Pro Jahr sind das 8.789 € Unterschied.
* Stark vereinfachte Orientierung. Die Wohnkosten-Pauschale (420 €) ist ein grober Durchschnittswert, in Großstädten liegen die tatsächlichen Kosten der Unterkunft (KdU) oft deutlich höher (500–700 €). Zudem kommen beim Bürgergeld ggf. Heizkosten, Mehrbedarfe und einmalige Leistungen hinzu. Tatsächliche Ansprüche hängen von Wohnort, Miethöhe, Haushaltsgröße und persönlicher Situation ab. Für eine verbindliche Auskunft wende dich an dein Jobcenter.
Unverbindliche Berechnung zur Orientierung, keine Steuerberatung. Berechnung nach PAP 2026 / § 32a EStG für Standard-Arbeitnehmerfälle (Steuerklasse 1, keine Kirchensteuer, NRW). Individuelle Abweichungen je nach Bundesland, KV-Zusatzbeitrag und persönlicher Situation möglich. Keine Gewähr für Richtigkeit. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Steuerberater oder dein Finanzamt.
Stand, Methodik & Quellen
Stand
Redaktion & Review
netto-check.de Redaktion
Fachlicher Quellenabgleich gegen offizielle Veröffentlichungen
Methodik
Rechenlogik, Annahmen und Grenzen transparent dokumentiert.
Bei 13,90 €/Stunde und Vollzeit (40 h/Woche) ergibt das ca. 2.407 € brutto pro Monat. In Steuerklasse 1 (ledig, ohne Kinder, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag von 2,9 %, keine Kirchensteuer, NRW) bleiben davon ca. 1.715 € netto; je nach Krankenkasse etwas mehr oder weniger. Die Vergleichstabelle auf dieser Seite zeigt dir die Netto-Beträge je nach gewählter Wochenstundenzahl. Steuerklasse 3 oder 5 sind nur für Verheiratete relevant und ändern den Jahressteuerbetrag der Ehe nicht, die Klasse beeinflusst nur das laufende Monatsnetto.
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 genau 13,90 € brutto pro Stunde. 2025 lag der Mindestlohn noch bei 12,82 €/Stunde.
Ab dem 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 € pro Stunde. Das ist die zweite Stufe des Beschlusses der Mindestlohnkommission von Juni 2025 (erste Stufe: 13,90 € ab 2026). Bei Vollzeit (40 h/Woche) entspricht das ca. 2.529 € brutto und voraussichtlich rund 1.788 € netto im Monat (Steuerklasse 1, Steuertarif 2027 laut Regierungsentwurf), etwa 72 € mehr als 2026.
Die Minijob-Grenze steigt zum 1. Januar 2027 von 603 € auf 633 € pro Monat. Sie ist seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt (§ 8 Abs. 1a SGB IV): Mindestlohn mal 130 Stunden geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro, also 14,60 € x 130 / 3 = 632,67 €. Der Sinn dahinter: Ein Minijob soll bei Mindestlohn immer rund 43 Stunden im Monat (etwa 10 Stunden pro Woche) erlauben. Wer heute an der 603-€-Grenze arbeitet, kann ab Januar 2027 also etwas mehr verdienen, ohne die Minijob-Vorteile zu verlieren. Die Obergrenze des Übergangsbereichs (Midijob) bleibt dagegen bei 2.000 €, sie steht fest in § 20 Abs. 2 SGB IV und hängt nicht am Mindestlohn.
Für dich als Minijobber nicht, für deinen Arbeitgeber schon. Das Einkommensteuerreformgesetz 2027, das am 2. September 2026 vom Kabinett beschlossen wurde, hebt die einheitliche Pauschsteuer auf Minijobs von 2 auf 5 % des Arbeitsentgelts an. Sie ist Teil der Gegenfinanzierung der Steuerentlastung. Bei einem Minijob an der neuen Grenze von 633 € sind das rund 31,65 € statt 12,66 € im Monat. Diese Pauschsteuer trägt in der Standardkonstellation der Arbeitgeber zusammen mit den übrigen Pauschalabgaben, dein ausgezahltes Geld ändert sich dadurch nicht. Beschlossen ist das noch nicht endgültig: Bundestag und Bundesrat stehen aus.
Bei 40 Stunden/Woche und Steuerklasse 1 (ledig, keine Kinder, keine Kirchensteuer) liegt das Brutto bei ca. 2.407 € im Monat. Nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen bleiben ca. 1.715 € netto (durchschnittlicher KV-Zusatzbeitrag, NRW); je nach Krankenkasse und Bundesland etwas mehr oder weniger.
Fast alle. Ausnahmen gelten für: Auszubildende (eigene Mindestausbildungsvergütung), Praktikanten im Pflichtpraktikum oder freiwilligen Praktika unter 3 Monaten, Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten einer Beschäftigung, und Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss. Für alle anderen – auch Minijobber und Teilzeitkräfte – gilt der Mindestlohn.
Bei Vollzeit (40h/Woche) liegt das Netto deutlich über dem Bürgergeld-Regelsatz von 563 € plus Wohnkosten. Bei Teilzeit kann es knapper werden. Allerdings: Wer arbeitet, sammelt Rentenansprüche, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld und kann aufstockendes Bürgergeld beantragen. Der reine Geldvergleich zeigt also nicht das volle Bild.
Ja, viele Branchen haben tarifliche Mindestlöhne über dem gesetzlichen Minimum, zum Beispiel Teile des Baugewerbes, der Pflege oder der Gebäudereinigung. Welche Höhe genau gilt, hängt von Branche, Tätigkeit und Tarifstand ab.
Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 € im Monat. Bei 13,90 €/Stunde Mindestlohn entspricht das ca. 43,4 Stunden pro Monat oder rund 10,0 Stunden pro Woche. Verdienst du mehr, bist du kein Minijobber mehr und zahlst reguläre SV-Beiträge, gegebenenfalls zunächst im Übergangsbereich bis 2.000 €.