Frist Steuererklärung 2025: 31. Juli 2026
Verspätungszuschlag-Rechner: Was kostet die späte Steuererklärung?
Wer die Steuererklärung 2025 ohne Berater nach dem 31. Juli 2026 abgibt, riskiert einen Verspätungszuschlag: 0,25 % der Nachzahlung, mindestens 25 EUR, und zwar pro angefangenem Monat. Rechne aus, was in deinem Fall zusammenkommt.
So rechnet das Finanzamt den Verspätungszuschlag
Grundlage ist § 152 der Abgabenordnung: Der Zuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 % der festgesetzten Steuer, vermindert um Vorauszahlungen und anzurechnende Abzugsbeträge wie die einbehaltene Lohnsteuer. Für Arbeitnehmer heißt das praktisch: 0,25 % der Nachzahlung. Liegt dieser Wert darunter, gilt der Mindestbetrag von 25 EUR pro Monat. Gedeckelt ist der Zuschlag bei 25.000 EUR.
Direkt nach der Frist liegt die Festsetzung noch im Ermessen des Finanzamts. Ab Abgabe im März 2027, also mehr als 14 Monate nach Ablauf des Steuerjahres 2025, ist der Zuschlag zwingend festzusetzen. Nur wenn die Steuer auf null festgesetzt wird oder eine Erstattung herauskommt, bleibt es beim Ermessen.
Wichtig: Die Frist gilt nur für die Pflichtveranlagung. Wer freiwillig abgibt, hat für die Erklärung 2025 bis Ende 2029 Zeit und zahlt keinen Verspätungszuschlag.
Stand, Methodik & Quellen
Stand
Redaktion & Review
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Fachlicher Quellenabgleich gegen offizielle Veröffentlichungen
Primärquellen
§ 152 AO Verspätungszuschlag
0,25 % der um Vorauszahlungen und Abzugsbeträge verminderten festgesetzten Steuer je angefangenem Monat, mindestens 25 EUR, höchstens 25.000 EUR; zwingend bei Abgabe später als 14 Monate nach Ablauf des Steuerjahres
§ 149 AO Abgabefristen
Frist Steuererklärung 2025: 31. Juli 2026 ohne Berater, 1. März 2027 mit Berater (28.2.2027 ist ein Sonntag)
BMF Anwendungserlass zu § 152 AO
Verwaltungspraxis zur Ermessens- und Muss-Festsetzung des Verspätungszuschlags