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Definition

Sozialversicherung

Gesetzliches Versicherungssystem mit Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Was bedeutet Sozialversicherung?

Die Sozialversicherung umfasst fünf Zweige: Krankenversicherung (KV), Pflegeversicherung (PV), Rentenversicherung (RV), Arbeitslosenversicherung (AV) und Unfallversicherung (nur Arbeitgeber). Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. 2026 beträgt der Arbeitnehmeranteil insgesamt etwa 20-21% vom Brutto (bis zur Beitragsbemessungsgrenze).

💡 Beispiel

Bei 4.000 € brutto zahlst du ca. 800 € Sozialversicherungsbeiträge, dein Arbeitgeber nochmal ca. 800 €.

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