Minijob
Geringfügige Beschäftigung bis 603 € monatlich – meist mit pauschalen Arbeitgeberabgaben und optionaler RV-Befreiung.
Was bedeutet Minijob?
Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) liegt vor, wenn das monatliche Entgelt regelmäßig 603 € nicht überschreitet (2026). Die Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt (13,90 €/Std. ab 2026). Im gewerblichen Minijob trägt der Arbeitgeber pauschale Abgaben. Für Arbeitnehmer fällt standardmäßig der RV-Eigenanteil von 3,6% an; auf Antrag ist eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich. Die pauschale Lohnsteuer trägt in vielen Standardfällen der Arbeitgeber.
💡 Beispiel
Bei 603 € Minijob bleiben ohne RV-Befreiung rund 581,29 € netto. Mit RV-Befreiung wären es 603 € netto.
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Primärquellen
Minijob-Zentrale
RV-Pflicht, Befreiung und typische Minijob-Konstellationen
Bundesregierung Mindestlohn 2026
Gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 € ab 1. Januar 2026; zweite Stufe 14,60 € ab 1. Januar 2027 (Beschluss der Mindestlohnkommission, Juni 2025)
BMF Programmablaufplan (PAP)
Grundlage für Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer