Brutto Netto Rechner 2026
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Wohin fließen deine 9.389 € Steuern pro Jahr?
Verteilung auf Bund, Länder, Gemeinden und EU
Die Verteilung basiert auf der Steuerschätzung 2025-2030. Bundeshaushalt-Details: 2025 (Gesamtvolumen: 502.55 Mrd. €).
Häufig gestellte Fragen
Alles Wichtige zu Brutto, Netto, Steuern und Sozialabgaben
Brutto ist dein Gehalt vor Abzügen – der Betrag, der in deinem Arbeitsvertrag steht. Netto ist das, was tatsächlich auf deinem Konto landet, nachdem Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) abgezogen wurden. Bei einem Bruttogehalt von 5.000 € bleiben in Steuerklasse 1 etwa 3.200 € netto übrig – also rund 64%.
Die Abzüge variieren je nach Gehaltshöhe, Steuerklasse und persönlichen Faktoren. Im Durchschnitt werden etwa 35-45% vom Brutto abgezogen. Davon entfallen ca. 20% auf Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil) und 15-25% auf Steuern. Bei niedrigen Einkommen ist der Steueranteil geringer, bei hohen Einkommen kann er über 30% betragen.
Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich zum Bruttogehalt noch Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung – insgesamt etwa 20-21% on top. Bei 5.000 € Brutto kostet der Arbeitnehmer also ca. 6.000 € (Arbeitgeber-Brutto). Diese Kosten setzen sich zusammen aus: Krankenversicherung (7,3% + halber Zusatzbeitrag), Rentenversicherung (9,3%), Arbeitslosenversicherung (1,3%) und Pflegeversicherung (1,8%).
Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 € pro Jahr (1.029 € pro Monat). Bis zu diesem Einkommen zahlst du keine Einkommensteuer – das Existenzminimum bleibt steuerfrei. Der Grundfreibetrag wird jährlich angepasst und ist bereits in der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Für Verheiratete mit Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag auf 24.696 €.
Es gibt 6 Steuerklassen: Klasse 1 für Ledige, Geschiedene oder getrennt Lebende. Klasse 2 für Alleinerziehende mit Kind im Haushalt (zusätzlicher Entlastungsbetrag von 4.260 €). Klasse 3 für Verheiratete, wenn der Partner Klasse 5 hat – optimal für den Besserverdiener. Klasse 4 für Verheiratete mit ähnlichem Einkommen. Klasse 5 für Verheiratete, wenn der Partner Klasse 3 hat. Klasse 6 für Zweit- und Nebenjobs (höchste Abzüge).
Die Kombination 3/5 lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient (mindestens 60/40-Verhältnis). Der Besserverdiener wählt Klasse 3 (niedrigere Abzüge), der Geringverdiener Klasse 5 (höhere Abzüge). Unterm Strich habt ihr monatlich mehr Netto. Achtung: Bei der Steuererklärung kann eine Nachzahlung entstehen! Bei ähnlichen Gehältern ist 4/4 oder 4/4 mit Faktorverfahren oft besser.
Ja, ein Steuerklassenwechsel ist einmal pro Jahr möglich, bei Heirat, Geburt eines Kindes oder Trennung auch mehrfach. Den Antrag stellst du beim Finanzamt oder online über ELSTER. Bei Verheirateten müssen beide Partner den Wechsel gemeinsam beantragen. Der Wechsel gilt ab dem Folgemonat nach Antragstellung.
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die direkt vom Arbeitgeber einbehalten wird. Die Berechnung basiert auf dem zu versteuernden Einkommen nach Abzug von Freibeträgen und Pauschalen. Der Steuersatz ist progressiv: Er beginnt bei 14% (Eingangssteuersatz) und steigt bis auf 42% (ab ca. 67.000 €) bzw. 45% (Reichensteuer ab ca. 278.000 €).
Der Solidaritätszuschlag ("Soli") wurde 1991 zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt und beträgt 5,5% der Lohnsteuer. Seit 2021 zahlen etwa 90% der Steuerzahler keinen Soli mehr. Die Freigrenze liegt 2026 bei 20.350 € Lohnsteuer pro Jahr. Erst darüber wird der Soli fällig, zunächst mit reduziertem Satz (Milderungszone).
Die Kirchensteuer beträgt 8% (Bayern und Baden-Württemberg) oder 9% (alle anderen Bundesländer) der Lohnsteuer – nicht vom Brutto! Sie wird nur von Mitgliedern einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft gezahlt. Bei 2.000 € monatlicher Lohnsteuer sind das etwa 160-180 € Kirchensteuer. Durch einen Kirchenaustritt beim Standesamt oder Amtsgericht entfällt diese Abgabe ab dem Folgemonat.
Deine Steuern werden auf verschiedene Ebenen verteilt: Bund (38,6%), Länder (41,6%), Gemeinden (15,5%) und EU (4,3%). Die größten Posten im Bundeshaushalt 2025 sind: Zuschuss zur Rentenversicherung (ca. 112 Mrd. €), Verteidigung (53 Mrd. €), Zinsausgaben (37 Mrd. €) und Arbeitsmarkt (46 Mrd. €). Die Länder finanzieren hauptsächlich Bildung und Polizei, die Gemeinden Kitas und lokale Infrastruktur.
Die Beitragssätze 2026 (Arbeitnehmer + Arbeitgeber): Krankenversicherung 14,6% + Zusatzbeitrag (Ø 2,9%), Pflegeversicherung 3,6% (Kinderlose ab 23: +0,6%), Rentenversicherung 18,6%, Arbeitslosenversicherung 2,6%. Der Arbeitnehmeranteil beträgt insgesamt etwa 20-21% vom Brutto. Die Beiträge werden nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze berechnet.
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der Maximalbetrag, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. 2026: Renten-/Arbeitslosenversicherung: 8.450 €/Monat (101.400 €/Jahr) bundesweit einheitlich. Kranken-/Pflegeversicherung: 5.812,50 €/Monat (69.750 €/Jahr). Gehalt oberhalb dieser Grenzen ist beitragsfrei.
Die Versicherungspflichtgrenze 2026 liegt bei 73.800 € brutto pro Jahr (6.150 €/Monat). Erst wenn dein regelmäßiges Gehalt diese Grenze überschreitet, kannst du in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Die Grenze muss voraussichtlich auch im Folgejahr überschritten werden. Für bereits privat Versicherte gilt die besondere Grenze von 66.150 €.
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt 18,6% vom Brutto, je zur Hälfte von Arbeitnehmer (9,3%) und Arbeitgeber (9,3%) getragen. Bei 5.000 € Brutto zahlst du 465 €, dein Arbeitgeber ebenfalls 465 € – zusammen 930 € monatlich. Zusätzlich fließen etwa 112 Mrd. € jährlich aus dem Bundeshaushalt als Zuschuss in die Rentenkasse (ca. 22% des gesamten Bundeshaushalts).
Bei einem 538-€-Minijob (2026) hast du als Arbeitnehmer keine Abzüge – du bekommst den vollen Betrag netto. Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben: 13% Krankenversicherung, 15% Rentenversicherung, 2% Pauschalsteuer sowie Umlagen. Du kannst dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Ein Minijob neben dem Hauptjob bleibt steuerfrei.
Im Übergangsbereich (538,01 € bis 2.000 € monatlich) zahlst du reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitnehmeranteil steigt gleitend von ca. 0% auf den vollen Satz. Bei 1.000 € brutto zahlst du etwa 10% SV-Beiträge statt 20%. Der Arbeitgeber zahlt von Anfang an den vollen Anteil. Die Rentenansprüche basieren trotzdem auf dem vollen Brutto.
Kinder wirken sich mehrfach aus: 1) Kinderfreibetrag (9.756 € pro Kind/Jahr) – das Finanzamt prüft automatisch, ob Freibetrag oder Kindergeld günstiger ist. 2) Pflegeversicherung: Der Zuschlag für Kinderlose (0,6%) entfällt, ab dem 2. Kind sinkt der Beitrag um je 0,25% (max. -1,0%). 3) Steuerklasse 2 für Alleinerziehende bringt zusätzlichen Entlastungsbetrag. Mit Kindern kann das Netto 100-200 € höher sein.
Weihnachtsgeld und andere Einmalzahlungen werden nach der Jahreslohnsteuertabelle versteuert. Das bedeutet oft höhere Abzüge als beim regulären Gehalt, weil das Jahreseinkommen hochgerechnet wird. Die Sozialversicherungsbeiträge werden normal berechnet, sofern die Beitragsbemessungsgrenze noch nicht erreicht ist. Ein Netto-Anteil von 50-60% bei Sonderzahlungen ist üblich.
Unser Rechner basiert auf dem offiziellen Programmablaufplan (PAP) 2026 des Bundesfinanzministeriums und den aktuellen Sozialversicherungswerten. Die Berechnung entspricht der tatsächlichen Lohnabrechnung bis auf wenige Euro. Abweichungen können entstehen durch: eingetragene Freibeträge, betriebliche Altersvorsorge, geldwerte Vorteile (Firmenwagen), vermögenswirksame Leistungen oder unterschiedliche KV-Zusatzbeiträge.
Häufige Gründe für Abweichungen: 1) Eingetragene Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, 2) Betriebliche Altersvorsorge (reduziert das Brutto), 3) Geldwerte Vorteile wie Firmenwagen oder Jobticket, 4) Vermögenswirksame Leistungen, 5) Anderer KV-Zusatzbeitrag als der Durchschnitt, 6) Einmalzahlungen werden anders berechnet. Vergleiche die Einzelposten auf deiner Lohnabrechnung mit dem Rechner.
Noch Fragen? Die Berechnung basiert auf dem PAP 2026 des Bundesfinanzministeriums.
ℹ️ Berechnung nach PAP 2026 / §32a EStG und SV-Werten 2026. Für rechtsverbindliche Auskünfte: Finanzamt oder Steuerberater.
Datenquellen: BMF • bundeshaushalt.de • Stand: Januar 2026
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