Zusatzbeitrag (Krankenversicherung)
Kassenindividueller Aufschlag auf den allgemeinen KV-Beitrag – Durchschnitt 2026: 2,9 %.
Was bedeutet Zusatzbeitrag (Krankenversicherung)?
Der Zusatzbeitrag ist ein kassenindividueller Aufschlag auf den allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung (14,6 %). Jede Krankenkasse legt ihren Zusatzbeitrag selbst fest. Er wird hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2026 liegt bei 2,9 %. Der Zusatzbeitrag beeinflusst auch die Vorsorgepauschale und damit indirekt die Lohnsteuer – ein höherer Zusatzbeitrag senkt die Lohnsteuer geringfügig.
💡 Beispiel
Krankenkasse mit 2,5 % Zusatzbeitrag vs. 3,3 %: Bei 4.000 € brutto macht das ca. 16 € Unterschied beim monatlichen KV-Beitrag (AN-Anteil).
Verwandte Themen
Berechne jetzt dein Nettogehalt mit unserem kostenlosen Rechner
Zum Brutto-Netto-RechnerStand, Methodik & Quellen
Stand
Redaktion & Review
netto-check.de Redaktion
Fachlicher Quellenabgleich gegen offizielle Veröffentlichungen