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Definition

Zusatzbeitrag (Krankenversicherung)

Kassenindividueller Aufschlag auf den allgemeinen KV-Beitrag – Durchschnitt 2026: 2,9 %.

Was bedeutet Zusatzbeitrag (Krankenversicherung)?

Der Zusatzbeitrag ist ein kassenindividueller Aufschlag auf den allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung (14,6 %). Jede Krankenkasse legt ihren Zusatzbeitrag selbst fest. Er wird hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2026 liegt bei 2,9 %. Der Zusatzbeitrag beeinflusst auch die Vorsorgepauschale und damit indirekt die Lohnsteuer – ein höherer Zusatzbeitrag senkt die Lohnsteuer geringfügig.

💡 Beispiel

Krankenkasse mit 2,5 % Zusatzbeitrag vs. 3,3 %: Bei 4.000 € brutto macht das ca. 16 € Unterschied beim monatlichen KV-Beitrag (AN-Anteil).

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