Werbungskosten
Berufliche Ausgaben, die das zu versteuernde Einkommen senken – Pauschbetrag 1.230 € pro Jahr.
Was bedeutet Werbungskosten?
Werbungskosten sind Aufwendungen, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit dienen. Dazu zählen z. B. Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Fortbildungen, Bewerbungskosten und doppelte Haushaltsführung. Das Finanzamt gewährt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € pro Jahr (2026). Nur wer höhere Ausgaben nachweist, profitiert von einer Einzelaufstellung. Ab 2026 werden Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zum Pauschbetrag berücksichtigt.
💡 Beispiel
Du pendelst 25 km zur Arbeit und arbeitest 220 Tage im Jahr: 220 × 25 × 0,38 € = 2.090 € Werbungskosten – das übersteigt den Pauschbetrag deutlich.
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