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Definition

Vorsorgepauschale

Pauschaler Abzug bei der Lohnsteuerberechnung für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge.

Was bedeutet Vorsorgepauschale?

Die Vorsorgepauschale ist ein fiktiver Abzug, der bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung das zu versteuernde Einkommen senkt. Sie soll die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers steuerlich berücksichtigen, ohne dass eine Steuererklärung nötig ist. Die Vorsorgepauschale setzt sich aus drei Teilen zusammen: VSP1 (Rentenversicherung, teilweise absetzbar), VSP2 (Basiskrankenversicherung, ermäßigter Satz) und VSP3 (Pflegeversicherung). Die genaue Höhe hängt vom Bruttolohn, der Krankenversicherungsart (GKV/PKV) und dem Zusatzbeitragssatz ab. Bei PKV-Versicherten wird ein Mindestvorsorgepauschale angesetzt.

💡 Beispiel

Bei 4.000 € brutto in Steuerklasse 1 (GKV, 2,9% Zusatzbeitrag) beträgt die Vorsorgepauschale ca. 750 €/Monat. Diesen Betrag zieht der Arbeitgeber bei der Lohnsteuerberechnung vom Brutto ab, bevor er die Steuer berechnet.

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