Definition
Krankenversicherung
Pflichtversicherung mit 14,6% Beitragssatz plus kassenindividuellem Zusatzbeitrag.
Was bedeutet Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist für die meisten Arbeitnehmer Pflicht. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6%, je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2026: ca. 2,9%), der ebenfalls hälftig geteilt wird. Über der Versicherungspflichtgrenze kann man in die PKV wechseln.
💡 Beispiel
Bei 4.000 € brutto und 2,9% Zusatzbeitrag: KV-Beitrag = 4.000 € × 17,5% ÷ 2 = 350 € Arbeitnehmeranteil.
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