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Definition

Krankenversicherung

Pflichtversicherung mit 14,6% Beitragssatz plus kassenindividuellem Zusatzbeitrag.

Was bedeutet Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist für die meisten Arbeitnehmer Pflicht. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6%, je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2026: ca. 2,9%), der ebenfalls hälftig geteilt wird. Über der Versicherungspflichtgrenze kann man in die PKV wechseln.

💡 Beispiel

Bei 4.000 € brutto und 2,9% Zusatzbeitrag: KV-Beitrag = 4.000 € × 17,5% ÷ 2 = 350 € Arbeitnehmeranteil.

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