Pendlerpauschale (Entfernungspauschale)
Ab 2026 einheitlich 0,38 € pro Kilometer ab dem 1. Kilometer für den Arbeitsweg.
Was bedeutet Pendlerpauschale (Entfernungspauschale)?
Die Pendlerpauschale (offiziell: Entfernungspauschale) ist ein Werbungskostenabzug für den Arbeitsweg. Ab dem 1. Januar 2026 gilt ein einheitlicher Satz von 0,38 € pro Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer. Bis 2025 galten 0,30 €/km für die ersten 20 km und 0,38 €/km ab dem 21. km. Es zählt nur die einfache Strecke, nicht Hin- und Rückweg. Die Pauschale ist verkehrsmittelunabhängig – sie gilt für Auto, Fahrrad, Bus und sogar zu Fuß.
💡 Beispiel
20 km Arbeitsweg, 220 Arbeitstage: 220 × 20 × 0,38 € = 1.672 € Werbungskosten – das übersteigt den Pauschbetrag von 1.230 € um 442 €.
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