Progressionsvorbehalt
Steuerfreie Einkünfte (z. B. Elterngeld, Kurzarbeitergeld) erhöhen den persönlichen Steuersatz.
Was bedeutet Progressionsvorbehalt?
Der Progressionsvorbehalt bedeutet, dass bestimmte steuerfreie Einkünfte zwar selbst nicht besteuert werden, aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen erhöhen. Betroffen sind u. a. Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld und ausländische Einkünfte. Bei der Steuererklärung wird das gesamte Einkommen (inkl. Lohnersatzleistungen) zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen, die Steuer aber nur auf das zu versteuernde Einkommen angewendet.
💡 Beispiel
Du verdienst 30.000 € und erhältst 5.000 € Elterngeld. Der Steuersatz wird auf Basis von 35.000 € berechnet, aber nur auf die 30.000 € angewendet – das kann einige Hundert Euro Nachzahlung bedeuten.
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