Kurzarbeitergeld
Lohnersatzleistung bei Kurzarbeit: 60 % (ohne Kind) bzw. 67 % (mit Kind) des ausgefallenen Nettoentgelts.
Was bedeutet Kurzarbeitergeld?
Kurzarbeitergeld (KuG) wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt, wenn Unternehmen die Arbeitszeit vorübergehend reduzieren müssen. Arbeitnehmer erhalten 60 % (ohne Kind) bzw. 67 % (mit Kind) der Nettoentgeltdifferenz – also des Unterschieds zwischen dem normalen und dem reduzierten Nettolohn. Die maximale Bezugsdauer beträgt 2026 bis zu 24 Monate. Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
💡 Beispiel
Du arbeitest statt 40 nur noch 20 Stunden: Auf den ausgefallenen Nettoanteil von 1.200 € erhältst du 720 € KuG (60 %) oder 804 € (67 % mit Kind).
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