Realsplitting
Steuermodell, bei dem ein Partner einen begrenzten Betrag steuerlich auf den anderen übertragen kann.
Was bedeutet Realsplitting?
Das Realsplitting erlaubt einem Ehepartner, einen festgelegten Höchstbetrag (diskutiert werden z. B. 13.805 € in Anlehnung an das bestehende Realsplitting für Geschiedene) vom eigenen zu versteuernden Einkommen abzuziehen. Der andere Partner versteuert diesen Betrag stattdessen. Im Vergleich zum Ehegattensplitting ist der Vorteil gedeckelt: Paare mit sehr unterschiedlichen Einkommen profitieren weniger als beim aktuellen Splitting, die Begünstigung von Alleinverdiener-Modellen wird reduziert. Das Realsplitting für Unterhaltsleistungen nach Scheidung existiert in Deutschland bereits (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG).
💡 Beispiel
Partner A verdient 70.000 €, Partner B 0 €. Beim Realsplitting mit Cap 13.805 € versteuert A nur 56.195 €, B versteuert 13.805 € (unter Grundfreibetrag → steuerfrei). Die Ersparnis ist geringer als beim vollen Splitting, aber höher als bei reiner Individualbesteuerung.
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