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Definition

Pflegeversicherung

Beitragssatz 3,6% – Kinderlose ab 23 Jahren zahlen 0,6% mehr.

Was bedeutet Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung finanziert Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. Der reguläre Beitragssatz beträgt 3,6%, in den meisten Bundesländern je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen den Zuschlag von 0,6% allein. Eltern zahlen lebenslang keinen Kinderlosenzuschlag; ab dem 2. Kind gibt es je berücksichtigungsfähigem Kind unter 25 einen Abschlag von 0,25 Prozentpunkten (maximal vier Abschläge). In Sachsen tragen Arbeitnehmer einen um 0,5 Prozentpunkte höheren Anteil.

💡 Beispiel

Kinderloser 30-Jähriger mit 4.000 € brutto außerhalb Sachsens: 4.000 € × 2,4% = 96 € PV-Beitrag. Mit 1 Kind wären es 72 €.

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