Splittingvorteil
Die jährliche Steuerersparnis durch das Ehegattensplitting gegenüber der Einzelveranlagung.
Was bedeutet Splittingvorteil?
Der Splittingvorteil ist die Differenz zwischen der Summe der Einzelsteuern beider Partner und der gemeinsamen Steuerschuld nach dem Splittingverfahren. Er entsteht ausschließlich durch die Steuerprogression: Je größer der Einkommensunterschied zwischen den Ehepartnern, desto höher fällt der Vorteil aus. Bei gleich hohen Einkommen ist der Splittingvorteil null. Der maximale Splittingvorteil liegt 2026 rechnerisch bei rund 9.900 € pro Jahr – dieses Maximum wird erreicht, wenn ein Partner das gesamte Einkommen erzielt und dieses im oberen Progressionsbereich liegt.
💡 Beispiel
Verdient ein Partner 60.000 € und der andere nichts, beträgt der Splittingvorteil über 5.000 € im Jahr. Bei jeweils 30.000 € gibt es keinen Vorteil, weil beide bereits denselben Steuersatz zahlen.
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