Midijob (Übergangsbereich)
Beschäftigung zwischen 603,01 € und 2.000 € mit reduzierten Sozialabgaben.
Was bedeutet Midijob (Übergangsbereich)?
Im Übergangsbereich (früher: Gleitzone) zwischen 603,01 € und 2.000 € monatlichem Entgelt zahlen Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Die Untergrenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt (13,90 €/Std. ab 2026). Der Arbeitnehmeranteil steigt gleitend von etwa 0% auf den vollen Satz. Der Arbeitgeber zahlt von Anfang an den vollen Beitrag. Die Rentenansprüche werden dennoch auf Basis des vollen Bruttos berechnet.
💡 Beispiel
Bei 1.000 € brutto im Midijob zahlst du ca. 100 € SV-Beiträge statt 200 € bei normalem Gehalt.
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Primärquellen
Minijob-Zentrale
RV-Pflicht, Befreiung und typische Minijob-Konstellationen
Bundesregierung Mindestlohn 2026
Gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 € ab 1. Januar 2026; zweite Stufe 14,60 € ab 1. Januar 2027 (Beschluss der Mindestlohnkommission, Juni 2025)
BMF Programmablaufplan (PAP)
Grundlage für Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer