Individualbesteuerung
Jeder Ehepartner wird separat besteuert – das Gegenteil des Ehegattensplittings.
Was bedeutet Individualbesteuerung?
Bei der Individualbesteuerung wird jeder Ehepartner unabhängig vom Einkommen des anderen nach dem Grundtarif besteuert. Es gibt keine Zusammenveranlagung und keinen Splittingtarif. Die meisten europäischen Länder besteuern Ehepartner bereits individuell. In der deutschen Debatte (Stand: August 2026) wird die Individualbesteuerung als Alternative zum Ehegattensplitting diskutiert, häufig in Kombination mit einem übertragbaren Grundfreibetrag: Schöpft ein Partner seinen Grundfreibetrag (2026: 12.348 €) nicht aus, kann der ungenutzte Teil auf den anderen Partner übertragen werden. Dieses Modell wird von SPD, Grünen, dem Deutschen Juristinnenbund und vielen Ökonomen befürwortet. Das Reformpaket des Koalitionsausschusses vom 1. Juli 2026 hat das Ehegattensplitting allerdings nicht angetastet, und auch der BMF-Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform von Mitte August 2026 ändert am Splitting nichts: Er senkt nur den Tarif. Einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Splittings gibt es weiterhin nicht.
💡 Beispiel
Ein Partner verdient 60.000 €, der andere 0 €: Bei reiner Individualbesteuerung zahlt der Alleinverdiener die volle Steuer auf 60.000 €. Mit übertragbarem Grundfreibetrag wird sein zu versteuerndes Einkommen um den ungenutzten Freibetrag des Partners (12.348 €) reduziert – der Verlust gegenüber dem heutigen Splitting fällt dadurch deutlich geringer aus.
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