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Aktuell · Kabinettsbeschluss vom 29. April 2026

Haushalt 2027: Wie viel mehr Sozialabgaben zahlst du?

Klingbeil hebt die Beitragsbemessungsgrenze 2027 zusätzlich um 300 EUR pro Monat an. Der Rechner zeigt mit deinem Brutto, wie viel mehr SV-Beiträge das wirklich pro Jahr ausmacht , und ob dich die Reform überhaupt trifft.

Stand 4. Juli 2026

Der Bundestag berät das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Ab 1. Januar 2027 sollen Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze (JAEG) der Krankenversicherung außerordentlich um je 300 EUR pro Monat steigen, zusätzlich wird die Pflege-Bemessungsgrenze auf die JAEG angehoben. Gutverdiener oberhalb der Grenze zahlen mehr SV-Beiträge.

Was steckt im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz?+

Konkreter Gesetzentwurf statt bloßer Eckwerte

Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) beschlossen; die 1. Lesung im Bundestag war am 12. Juni, die Anhörung am 22. Juni 2026. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause 2026 Bundestag und Bundesrat passieren. Kern: BBG und JAEG der Krankenversicherung steigen zum 1. Januar 2027 außerordentlich um je 300 EUR pro Monat, das bringt der GKV rund 2,4 Mrd. EUR zusätzlich.

Wen trifft die Mehrbelastung?

Betroffen sind gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt oberhalb der bisherigen Beitragsbemessungs­grenze. Für sie steigt der beitragspflichtige Anteil, bei vollem Eintreten um bis zu 300 EUR Bemessungsgrundlage im Monat (rund 25 EUR mehr KV-Beitrag). Privat Versicherte sind nicht betroffen, weil ihr PKV-Beitrag unabhängig von der GKV-BBG kalkuliert wird.

Neu: Pflege-Bemessungsgrenze steigt stärker

Zusätzlich wird die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung 2027 auf die höhere allgemeine JAEG der Krankenversicherung (2026 rund 6.450 EUR/Monat) angehoben, bisher war sie an die niedrigere KV-BBG gekoppelt. Für Einkommen zwischen KV-BBG und JAEG fällt dadurch erstmals zusätzlicher Pflegebeitrag an. Dieser Rechner rechnet beide Effekte ein: die 300-EUR-Anhebung bei der KV und das zusätzliche Pflege-Band bis zur JAEG.

Wann tritt das in Kraft?

Geplante Anwendung: ab dem 1. Januar 2027. Das Gesetz ist eingebracht, aber noch nicht endgültig verkündet, im Verfahren können einzelne Werte noch verschoben werden. Ziel der Koalition ist der Abschluss vor der Sommerpause 2026.

Was sonst noch auf 2027 zukommt

Beim Rentenbeitrag bleibt es voraussichtlich bei 18,6 %; wird der Bundeszuschuss gekürzt, ist schon 2027 ein Anstieg auf 18,8 % möglich, der größere Sprung Richtung 19,9 % wird für 2028 erwartet. Den Rahmen setzt der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 (Kabinett 6. Juli 2026) mit rund 555 Mrd. EUR Ausgaben. Dieser Rechner bildet ausschließlich den KV-/PV-Sondereffekt ab, nicht den Rentenbeitrag. Dein volles voraussichtliches Netto 2027 rechnest du im Brutto-Netto-Rechner 2027.

Deine Eckdaten

= 90.000 € pro Jahr

Krankenversicherung
Pflege-Beitrag

Deine Mehrbelastung 2027

Mehrbelastung pro Monat

44 €

netto weniger im Geldbeutel

Mehrbelastung pro Jahr

523 €

netto weniger pro Jahr

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1. Krankenversicherung (+300 €)

300 € × 8,75 %26 €/Monat

2. Pflege (BBG steigt auf JAEG)

964 € × 1,80 %17 €/Monat

Die Berechnung zeigt die beiden reformbedingten Effekte: die KV-Beitragsbemessungsgrenze steigt außerordentlich um 300 EUR/Monat, und die Pflege-Bemessungsgrenze wird auf die höhere JAEG (rund 7.016 €/Monat) angehoben. Die normale Lohnanpassung ist nicht enthalten. Dein Arbeitgeber zahlt zusätzlich rund 44 € pro Monat mit. Werte sind Schätzungen; finale Beitragssätze 2027 stehen erst nach Bundestags- und Bundesrats-Verabschiedung fest.

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Haushalt 2027, bei dir sind das 523 € pro Jahr.

Geteilt wird ein Link auf dein aktuelles Szenario, ohne persönliche Daten, nur Brutto und Versicherungsart als URL-Parameter.

Wie wir die Reform-Mehrbelastung berechnen

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung lag 2026 bei 5.813 € pro Monat. 2027 würde sie ohne Reform durch die übliche Lohnanpassung auf rund 6.052 € steigen. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bringt zwei zusätzliche Effekte: die KV-Grenze steigt um weitere 300 EUR auf 6.352 €, und die Pflege-Bemessungsgrenze wird von der KV-Grenze entkoppelt und auf die höhere Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von rund 7.016 € angehoben.

Wir berechnen für beide Effekte, wie viel des Bruttogehalts oberhalb der bisherigen Grenze zusätzlich beitragspflichtig wird: das 300-EUR-Band mit dem KV-Anteil (allgemeiner Beitrag plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag) und das breitere Pflege-Band bis zur JAEG mit dem PV-Beitrag (mit oder ohne Kinderlos-Aufschlag). So entsteht eine klare Hochrechnung der Reform-Mehrbelastung pro Jahr, ohne die normale Lohnanpassung, weil die ohnehin gekommen wäre.

Häufige Fragen zum Haushalt 2027

Wer ist von der Beitragsbemessungsgrenze-Anhebung 2027 betroffen?+
Betroffen sind gesetzlich Krankenversicherte mit einem Bruttogehalt oberhalb der bisherigen Beitragsbemessungsgrenze. Der Sondereffekt von 300 EUR pro Monat trifft nur den Einkommensteil, der zwischen der normalen BBG-Anhebung und der reformbedingten höheren Grenze liegt. Wer darunter verdient oder privat versichert ist, zahlt durch die Reform direkt nichts mehr.
Was ändert sich 2027 bei der Pflegeversicherung?+
Zusätzlich zum 300-EUR-Sondereffekt wird die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung 2027 auf die höhere allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) der Krankenversicherung angehoben, bisher war sie an die niedrigere KV-Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt. Für Einkommen zwischen der KV-BBG und der JAEG fällt dadurch erstmals zusätzlicher Pflegebeitrag an. Dieser Rechner rechnet beide Effekte ein: die 300-EUR-Anhebung der KV-Grenze und das zusätzliche Pflege-Band bis zur JAEG.
Wann tritt die Reform in Kraft?+
Geplante Anwendung ist der 1. Januar 2027. Das Bundeskabinett hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 29. April 2026 beschlossen; die 1. Lesung im Bundestag war am 12. Juni, die Anhörung am 22. Juni 2026. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause 2026 Bundestag und Bundesrat passieren. Bis zur endgültigen Verabschiedung können sich Details verschieben.
Warum ändert die Reform meinen PKV-Beitrag nicht?+
Der PKV-Beitrag wird individuell nach Tarif, Alter, Vorerkrankungen und gewählten Leistungen kalkuliert. Die GKV-Beitragsbemessungsgrenze spielt für ihn keine Rolle. Allerdings entscheidet die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) darüber, ob Arbeitnehmer überhaupt in die PKV wechseln dürfen. Diese Grenze kann sich ebenfalls ändern, ist aber rechtlich eine eigene Größe.
Wieviel zahlt der Arbeitgeber zusätzlich?+
Den hälftigen KV- und PV-Beitrag trägt der Arbeitgeber paritätisch mit. Bei der Pflegeversicherung ist der Kinderlosen-Aufschlag Ausnahme, der trifft nur Arbeitnehmer. In Summe bedeutet die Reform für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen eine Mehrbelastung von rund 1,2 Mrd. EUR pro Jahr (Schätzung der Bundesregierung). Das Institut der deutschen Wirtschaft kommt auf 4,5 Mrd. EUR pro Jahr.
Was passiert, wenn der Bundestag die Reform abschwächt?+
Möglich ist, dass die 300-EUR-Anhebung im Laufe des Verfahrens reduziert oder gestreckt wird. Der Rechner zeigt die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene Mehrbelastung (300-EUR-Anhebung der KV-Grenze plus Anhebung der Pflege-Grenze auf die JAEG). Wir aktualisieren die Werte, sobald sich die parlamentarische Debatte verfestigt. Quellen und Datum stehen jeweils oben am Status-Block.
Was kann ich aktiv tun, um die Mehrbelastung abzufangen?+
Direkt verhindern lässt sich die Reform nicht. Was hilft, ist die Steuererklärung sauber zu nutzen: Werbungskosten oberhalb des Pauschbetrags, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und gezielte Vorsorgepauschalen können einen Teil zurückholen. Bei einem Bruttogehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze ist auch ein PKV-Wechsel eine Option, allerdings mit langfristigen Folgen.
Wie viel mehr zahle ich 2027 insgesamt an Kranken- und Pflegeversicherung?+
Am beitragspflichtigen Limit steigt der gesamte KV-/PV-Beitrag 2027 inklusive der üblichen Lohnanpassung um rund 133 EUR pro Monat, von etwa 1.261 EUR (2026) auf rund 1.394 EUR. Dieser Rechner zeigt davon bewusst nur den reformbedingten Sondereffekt der zusätzlichen 300-EUR-Anhebung, weil die normale jährliche Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze ein Standardvorgang und keine politische Reform ist.
Steigt 2027 auch der Rentenbeitrag?+
Nach dem Rentenversicherungsbericht 2025 bleibt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung 2027 voraussichtlich bei 18,6 %. Ein Gesetzentwurf sieht für 2027 eine leichte Anhebung auf 18,8 % vor, der deutlichere Sprung folgt erst 2028: Der Rentenversicherungsbericht nennt 19,8 %, aktuelle DRV-Modellrechnungen eher 19,9 %. Wichtig: Dieser Rechner bildet ausschließlich die Anhebung der Kranken- und Pflegeversicherungs-Beitragsbemessungsgrenze ab, nicht den Rentenbeitrag.
Wie genau ist die Berechnung?+
Die Berechnung nutzt die offiziellen Beitragssätze 2026 (KV 14,6 % paritätisch, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %, PV 3,6 % paritätisch + 0,6 % Kinderlosen-Zuschlag) sowie die beiden Reform-Effekte: die Anhebung der KV-Grenze um 300 EUR pro Monat und die Anhebung der Pflege-Grenze auf die höhere JAEG. Schwankt 2027 der durchschnittliche Zusatzbeitrag oder werden Beitragssätze angepasst, weicht die Endbelastung ab. Wir aktualisieren die Konstanten jeweils mit den offiziellen 2027-Werten.