Geldwerter Vorteil
Sachleistungen vom Arbeitgeber (z. B. Firmenwagen), die wie Gehalt versteuert werden müssen.
Was bedeutet Geldwerter Vorteil?
Ein geldwerter Vorteil entsteht, wenn der Arbeitgeber Sachleistungen oder Vergünstigungen gewährt, z. B. Firmenwagen, Jobticket, Essenszuschüsse oder vergünstigte Wohnungen. Diese werden dem Bruttolohn hinzugerechnet und unterliegen der Lohn- und Sozialversicherungspflicht. Beim Firmenwagen wird typischerweise die 1-Prozent-Regelung angewendet: 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat. Für Elektroautos bis 100.000 € Listenpreis gilt nur 0,25 % (2026), darüber 0,5 %.
💡 Beispiel
Firmenwagen mit 40.000 € Listenpreis: 1 % × 40.000 = 400 €/Monat geldwerter Vorteil, der dein Brutto erhöht und versteuert wird.
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