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Definition

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Gehaltsumwandlung in Betriebsrente – bis 4.056 €/Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei (2026).

Was bedeutet Betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ermöglicht Arbeitnehmern, Teile ihres Bruttogehalts in eine Betriebsrente umzuwandeln (Entgeltumwandlung). Der Vorteil: Bis zu 4.056 € pro Jahr (4 % der BBG RV) sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Weitere 4.056 € (insgesamt 8 % BBG = 8.112 €/Jahr) sind zusätzlich steuerfrei, aber nicht SV-frei. Der Arbeitgeber muss mindestens 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss leisten. Bei der Auszahlung im Alter fallen Steuern und KV-Beiträge an.

💡 Beispiel

Du wandelst 200 €/Monat um: Dein Brutto sinkt um 200 €, aber dein Netto nur um ca. 110 € – die Differenz sparst du an Steuern und SV-Beiträgen. Plus 15 % AG-Zuschuss (30 €).

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