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Steuerrechner für Paare

Ehegattensplitting-Rechner 2026

Wie viel spart ihr durch die Ehe? Der Rechner schätzt den jährlichen Splittingvorteil auf Basis eures Arbeitslohns und ordnet die aktuelle Reformdebatte ein.

Stand 10. Juli 2026

Für 2026 gilt das Ehegattensplitting unverändert, es gibt weder Gesetz noch Kabinettsbeschluss zur Abschaffung. Neu: Im großen Reformpaket des Koalitionsausschusses vom 1. Juli 2026 taucht die Splitting-Abschaffung nicht auf. Beschlossen wurde stattdessen eine Einkommensteuer-Entlastung ab 2027, die auch den Splittingvorteil leicht verändert. Die Realsplitting-Debatte (Klingbeil/Merz, Ökonomenbündnis) läuft daneben weiter. Der Rechner zeigt euch, was nach geltendem Recht konkret auf dem Spiel steht.

Wird das Ehegattensplitting 2026 abgeschafft?+

Aktuelle Rechtslage

Für das Steuerjahr 2026 gilt das Ehegattensplitting weiterhin unverändert. Es liegt weder ein Gesetzentwurf noch ein Kabinettsbeschluss vor. Der Rechner bildet die geltende Rechtslage für typische Arbeitnehmerfälle auf Basis des PAP 2026 und der aktuellen Rechengrößen der Sozialversicherung ab.

Koalitionsbeschluss 1. Juli 2026: Splitting bleibt, der Tarif ändert sich

Der Koalitionsausschuss hat am 1. Juli 2026 ein Reformpaket mit 34 Maßnahmen beschlossen, eine Abschaffung des Ehegattensplittings ist nicht darunter. Beschlossen wurde eine Einkommensteuerreform zum 1. Januar 2027: Der Grundfreibetrag steigt in zwei Stufen auf 12.900 € (2028), die zweite Progressionszone wird abgeflacht und der Spitzensteuersatz greift erst ab 70.600 € zu versteuerndem Einkommen; ab 250.000 € gelten 45 %, ab 280.000 € neu 47 %. Für Paare heißt das: Das Splitting selbst bleibt, aber weil der Tarif flacher wird, verschiebt sich euer Splittingvorteil ab 2027 leicht. Der Gesetzentwurf steht noch aus; dieser Rechner zeigt die geltende Rechtslage 2026.

Klingbeil-Modell (SPD) – offener Koalitionsstreit

Finanzminister Klingbeil will das Splitting nur noch für neu geschlossene Ehen durch ein „fiktives Realsplitting“ ersetzen, ein fester, übertragbarer Freibetrag (im Gespräch sind rund 13.805 €) statt des vollen Splittingtarifs. Bestehende Ehen sollen das klassische Ehegattensplitting behalten. In der schwarz-roten Koalition gibt es darüber offenen Streit: die Union um Kanzler Merz lehnt eine Abschaffung in dieser Form bislang ab. Eckpunkte sind weiterhin bis Sommer 2026 angekündigt, aber nicht gesichert.

Neu: Ökonomenbündnis für begrenztes Realsplitting

Ein breites Bündnis prominenter Ökonominnen und Ökonomen (u. a. Monika Schnitzer vom Sachverständigenrat, Clemens Fuest, Marcel Fratzscher, Moritz Schularick, Katharina Wrohlich, Nicola Fuchs-Schündeln) plädiert für ein begrenztes Realsplitting: Der Steuervorteil für Paare mit großen Einkommensunterschieden würde gedeckelt; die Mehreinnahmen sollen in eine deutliche Erhöhung von Kindergeld (259 → 316 €/Monat) und höhere Kinderfreibeträge fließen. Modellrechnung: Paare mit Kindern werden um durchschnittlich rund 585 €/Jahr entlastet, Alleinerziehende um rund 417 €/Jahr; kinderlose Paare mit ungleichen Einkommen zahlen im Schnitt rund 316 €/Jahr mehr. Auch das ist bislang Vorschlag, kein Gesetz, der hier gezeigte Splittingvorteil bleibt die maßgebliche Größe für eure aktuelle Steuerplanung.

Eure Gehälter

Abrechnungszeitraum wählen

= 96.000 € pro Jahr

= 38.400 € pro Jahr

Kirchensteuer

Genauere Versicherungsannahmen (optional)
Relevant bei PKV oder abweichendem Zusatzbeitrag

Partner A

Leer = Standardwert des Rechners.

Partner B

Leer = Standardwert des Rechners.

Geschätzter Splittingvorteil

Unverheiratet

25.935 €

geschätzte Steuern / Jahr

Zusammen veranlagt

23.828 €

geschätzte Steuern / Jahr

Ehegattensplitting-Vorteil

2.107 €

176 € pro Monat im Schnitt

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Einkommensteuer

Unverheiratet: 25.771 €

Verheiratet: 23.828 €

Soli

Unverheiratet: 164 €

Verheiratet: 0 €

Kirchensteuer

Unverheiratet: 0 €

Verheiratet: 0 €

Ihr liegt bei rund 71/29. Damit wirkt das Ehegattensplitting bereits spürbar, weil die Einkommen nicht mehr gleich verteilt sind.

Der Rechner schätzt auf Basis von laufendem Arbeitslohn und den üblichen Lohnsteuer-Abzügen. Weitere Einkünfte, Werbungskosten über dem Pauschbetrag, Sonderfälle oder individuelle Freibeträge können das finale Veranlagungsergebnis verändern.

Ergebnis teilen

Unser Splittingvorteil 2026: 2.107 € pro Jahr.

Geteilt wird ein Link auf euer aktuelles Szenario, ohne persönliche Daten, nur die Bruttowerte als URL-Parameter.

Unterjährige Auszahlung

3/5, 4/4 oder 4/4 mit Faktor - was bringt euch im Monat?

Der Splittingvorteil beantwortet die Jahresfrage. Wenn ihr wissen wollt, wie sich das laufende Netto und eine mögliche Nachzahlung verteilen, braucht ihr danach den Steuerklassenvergleich.

Steuerklassenvergleich öffnen

Was ist Ehegattensplitting?

Das Ehegattensplitting ist ein steuerliches Verfahren in Deutschland, bei dem das gemeinsame Einkommen von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern addiert, halbiert und dann mit dem regulären Einkommensteuertarif berechnet wird. Das Ergebnis wird anschließend verdoppelt.

Dadurch profitieren Paare vom progressiven Steuertarif, wenn die Einkommen unterschiedlich hoch sind. Bei gleichem Einkommen ist der Vorteil meist null oder sehr klein.

So funktioniert der Splittingvorteil

Der Rechner vergleicht zwei Szenarien: einmal die Summe der Einzelsteuern beider Partner und einmal die gemeinsame Steuer nach Splittingtarif. Die Differenz daraus ist euer geschätzter Splittingvorteil.

Beispiel:

Verdient Partner A 5.000 EUR im Monat und Partner B nichts, wird das Einkommen im Splitting rechnerisch auf zwei Personen verteilt. Dadurch rutschen Teile des Einkommens in niedrigere Tarifzonen und die gemeinsame Steuer sinkt.

Grundlage der Schätzung sind die aktuellen Werte für 2026 inklusive Grundfreibetrag, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

So nutzt ihr den Ehegattensplitting-Rechner

  1. Tragt das Bruttoeinkommen beider Partner ein – wahlweise pro Monat oder pro Jahr.
  2. Wählt euer Bundesland und ob Kirchensteuer anfällt, damit die Schätzung zu eurem Fall passt.
  3. Der Rechner vergleicht sofort Einzel- und Zusammenveranlagung und zeigt euren Splittingvorteil pro Jahr und Monat.
  4. Probiert verschiedene Einkommenskombinationen aus – jedes Ergebnis lässt sich über eine eigene Adresse teilen.

Wann lohnt sich Ehegattensplitting besonders?

Alleinverdiener-Ehe

Wenn nur ein Partner verdient, ist der Effekt meist am größten.

Große Einkommensdifferenz

Bei Konstellationen wie 80/20 oder 70/30 wirkt die Progressionsglättung deutlich.

Elternzeit oder Teilzeit

Sinkt ein Einkommen vorübergehend, steigt oft auch der potenzielle Splittingvorteil.

Hohes Einzeleinkommen

Je stärker die Progression auf einem Einkommen lastet, desto mehr kann Splitting entlasten.

Bei ähnlichen oder gleichen Einkommen ist der Vorteil dagegen meist klein. Genau deshalb lohnt sich der Blick auf eure konkrete Kombination statt auf pauschale Aussagen.

Splittingtabelle 2026

Die Splittingtabelle zeigt für ein gemeinsam zu versteuerndes Einkommen die Einkommensteuer nach dem Splittingtarif 2026 (ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Zum Vergleich steht die Steuer, die ein einzelner Verdiener auf denselben Betrag zahlen würde – die Differenz ist der maximale Splittingvorteil im Alleinverdiener-Fall. Für ungleiche, aber beidseitige Einkommen liegt euer tatsächlicher Vorteil dazwischen; den konkreten Wert zeigt euch der Rechner oben.

Gemeinsames zvEESt mit SplittingESt ohne SplittingMax. Vorteil
20.000 €0 €1.570 €1.570 €
30.000 €870 €4.217 €3.347 €
40.000 €3.140 €7.209 €4.069 €
50.000 €5.700 €10.548 €4.848 €
60.000 €8.434 €14.233 €5.799 €
70.000 €11.340 €18.264 €6.924 €
80.000 €14.418 €22.464 €8.046 €
90.000 €17.670 €26.664 €8.994 €
100.000 €21.096 €30.864 €9.768 €
120.000 €28.466 €39.264 €10.798 €
150.000 €40.728 €51.864 €11.136 €

Werte gerundet, berechnet nach dem Einkommensteuertarif § 32a EStG für 2026. Das zu versteuernde Einkommen ist nicht das Bruttogehalt – Vorsorgeaufwendungen und Freibeträge sind dort bereits abgezogen.

Ehegattensplitting vs. Steuerklassenwahl

Die Steuerklasse verändert nur den laufenden Lohnsteuerabzug. Der eigentliche Vorteil der Ehe entsteht erst in der Einkommensteuererklärung über die gemeinsame Veranlagung.

Der Splittingrechner beantwortet also die Jahresfrage. Für die unterjährige Nettoverteilung nutzt ihr danach den Steuerklassenvergleich. Wollt ihr das konkrete monatliche Netto pro Partner sehen, hilft euch der Brutto-Netto-Rechner – ihr verbindet so die Splitting-Ersparnis im Jahr mit dem Netto im Monat.

Ehegattensplitting 2026: aktuelle Rechtslage und Reformdebatte

Der Rechner zeigt den Splittingvorteil nach aktuell geltendem 2026-Recht. Beschlossene Änderungen gibt es keine, die politische Debatte ist seit dem Frühjahr 2026 aber deutlich konkreter geworden und sortiert sich gerade neu.

Maßgeblich für die Berechnung bleibt: Solange kein neues Gesetz und kein neuer Programmablaufplan in Kraft treten, ist der hier gezeigte Betrag die relevante Orientierung für euren aktuellen Steuerfall.

Klingbeil-Modell (SPD, Finanzminister): Das Splitting soll für künftig geschlossene Ehen durch ein „fiktives Realsplitting“ abgelöst werden, ein übertragbarer Freibetrag (im Gespräch: rund 13.805 €) statt des vollen Splittingtarifs. Bestandsehen sollen das klassische Splitting behalten. Die Union lehnt diese Form in der schwarz-roten Koalition bislang ab; ein Kompromiss ist bis Sommer 2026 angekündigt, aber nicht gesichert.

Ökonomenbündnis (Schnitzer, Fuest, Fratzscher, Schularick, Wrohlich, Fuchs-Schündeln u. a.): schlägt parallel ein begrenztes Realsplitting vor, der Splittingvorteil wird gedeckelt, die Mehreinnahmen fließen in höheres Kindergeld (259 → 316 €/Monat) und höhere Kinderfreibeträge. Modellrechnung: Paare mit Kindern werden um rund 585 €/Jahr entlastet, Alleinerziehende um rund 417 €/Jahr; kinderlose Paare mit ungleichen Einkommen zahlen im Schnitt rund 316 €/Jahr mehr Steuern.

Genau deshalb ist der Rechner nützlich: Er zeigt transparent, welcher Vorteil nach heutigem Recht konkret auf dem Spiel steht, und liefert die Größenordnung, an der ihr jede künftige Reform messen könnt.

Häufige Fragen

Wie funktioniert das Ehegattensplitting in Deutschland?+
Beim Ehegattensplitting werden die zu versteuernden Einkommen beider Eheleute addiert und halbiert. Auf den halbierten Betrag wird der reguläre Einkommensteuertarif angewendet, die errechnete Steuer anschließend verdoppelt. Das Ergebnis ist die gemeinsame Steuerschuld. Im Gegensatz zur Einzelveranlagung kann dadurch ein niedrigerer Durchschnittssteuersatz entstehen, der konkrete Vorteil hängt vom Einkommensunterschied der Partner ab.
Wann lohnt sich der Splittingtarif besonders?+
Je größer die Einkommensdifferenz zwischen den Partnern, desto höher der Splittingvorteil. Bei einem Alleinverdiener-Haushalt kann der Vorteil mehrere tausend Euro pro Jahr betragen. Bei in etwa gleichem Einkommen ist der Vorteil dagegen typischerweise null oder sehr klein, weil der progressive Tarif beide Einzelsteuern bereits ähnlich belastet wie das verdoppelte Halbeinkommen.
Bringt eine Heirat bei gleichem Einkommen steuerlich etwas?+
Beim reinen Ehegattensplitting ist der Vorteil bei gleichen Einkommen typischerweise null oder sehr klein. Die Wirkung entsteht vor allem dann, wenn sich die Einkommen deutlich unterscheiden.
Wie groß ist der Vorteil, wenn nur ein Partner Einkommen hat?+
Dann ist der Splittingeffekt oft besonders deutlich, weil ein Einkommen rechnerisch auf beide Partner verteilt wird. Genau in solchen Konstellationen zeigt das Ehegattensplitting häufig den größten Steuerunterschied zwischen ledig und zusammen veranlagt.
Ändert die Steuerklassenwahl den Splittingvorteil?+
Nein. III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor verändern nur die laufende Lohnsteuer. Der eigentliche Vorteil der Ehe entsteht erst in der gemeinsamen Veranlagung.
Gilt der Splittingvorteil auch bei Heirat mitten im Jahr?+
In vielen Standardfällen ja: Für die gemeinsame Veranlagung zählt grundsätzlich, ob ihr am 31. Dezember verheiratet seid. Deshalb kann der steuerliche Jahresvorteil auch dann gelten, wenn die Hochzeit erst später im Jahr stattfindet. Der Rechner bildet dabei einen Volljahresfall mit konstantem Arbeitslohn ab; bei stark wechselnden Monatsgehältern ist das Ergebnis eine Näherung.
Wie genau ist diese Schätzung?+
Für zwei Arbeitnehmer mit laufendem Arbeitslohn ist die Schätzung sehr brauchbar. Weitere Einkünfte, hohe Werbungskosten, Sonderausgaben, Freibeträge, außergewöhnliche Belastungen oder unterjährige Gehaltsänderungen können den endgültigen Steuerbescheid aber noch verändern.
Was ist mit Vermietung, Selbstständigkeit oder Kapitalerträgen?+
Solche Einkünfte sind hier nicht voll modelliert. Der Rechner fokussiert den typischen Arbeitnehmerfall mit laufendem Arbeitslohn. Sobald weitere relevante Einkunftsarten hinzukommen, sollte das Ergebnis als Orientierung und nicht als exakte Veranlagungsprognose gelesen werden.
Gilt das auch für eingetragene Lebenspartnerschaften?+
Ja. Steuerlich gilt das Splittingverfahren auch für eingetragene Lebenspartnerschaften; die Behandlung entspricht der von Ehepaaren.
Wie wird das Ehegattensplitting genau berechnet?+
Die zu versteuernden Einkommen beider Partner werden addiert und halbiert. Auf diesen halbierten Betrag wird der reguläre Einkommensteuertarif angewendet. Die errechnete Steuer wird anschließend verdoppelt. Das Ergebnis ist die gemeinsame Steuerschuld. Der Splittingvorteil ergibt sich aus der Differenz zur Summe der Einzelsteuern.
Lohnt sich Heiraten nur wegen der Steuer?+
Der Splittingvorteil kann je nach Einkommensdifferenz mehrere tausend Euro im Jahr ausmachen. Trotzdem sollte die Entscheidung zur Heirat nicht allein auf der Steuerersparnis basieren. Der Rechner zeigt euch den realistischen Steuervorteil, damit ihr diesen Aspekt fundiert einschätzen könnt.
Was passiert mit dem Splittingvorteil bei Trennung oder Scheidung?+
Im Jahr der Trennung kann in der Regel noch die Zusammenveranlagung gewählt werden. Ab dem Folgejahr wird jeder Partner einzeln veranlagt und der Splittingvorteil entfällt. Im Jahr der Scheidung selbst gilt: Entscheidend ist der Familienstand am 31. Dezember.
Gilt Ehegattensplitting auch für Rentner?+
Ja. Das Splittingverfahren gilt unabhängig von der Einkunftsart. Auch Rentner können durch die Zusammenveranlagung profitieren, wenn eine Einkommensdifferenz besteht. Allerdings hängt die genaue Wirkung von der Höhe der steuerpflichtigen Rentenanteile und weiterer Einkünfte ab.
Wird das Ehegattensplitting 2026 abgeschafft?+
Stand 3. Juni 2026: Eine Abschaffung für 2026 ist nicht beschlossen. Finanzminister Klingbeil (SPD) will das Splitting in seiner jetzigen Form nur für künftig geschlossene Ehen ersetzen, bestehende Ehen sollen es behalten. In der schwarz-roten Koalition gibt es darüber offenen Streit: die Union um Kanzler Merz lehnt diese Form bislang ab. Parallel hat sich Ende Mai 2026 ein breites Ökonomenbündnis (u. a. Schnitzer, Fuest, Fratzscher, Schularick) für ein begrenztes Realsplitting positioniert, dessen Mehreinnahmen in höheres Kindergeld und Kinderfreibeträge fließen sollen. Ein Ergebnis ist bis Sommer 2026 angekündigt; ein konkreter Gesetzentwurf oder neuer Programmablaufplan für 2026 liegt derzeit aber nicht vor.
Was ist das „fiktive Realsplitting", das Klingbeil vorschlägt?+
Beim fiktiven Realsplitting würde nicht mehr das gesamte Einkommen rechnerisch auf beide Partner verteilt. Stattdessen könnte der geringer verdienende Partner nur einen festen Höchstbetrag (in der Diskussion rund 13.805 €) steuerlich auf den besser verdienenden Partner übertragen. Der Vorteil fiele dadurch in vielen Fällen kleiner aus als beim heutigen Splitting, vor allem bei großen Einkommensunterschieden oder Alleinverdiener-Ehen. Nach bisherigem Stand soll das Modell nur für neu geschlossene Ehen gelten, bestehende Ehen blieben beim klassischen Splitting.
Ist der Rechner trotz SPD-Vorstoß aktuell nutzbar?+
Ja. Der Rechner bildet die aktuell geltende Rechtslage 2026 ab. Gerade weil politisch über eine Reform diskutiert wird, zeigt euch das Ergebnis, wie hoch euer Splittingvorteil nach heutigem Recht ist und welcher Betrag bei einer späteren Änderung betroffen wäre.
Was schlägt das Ökonomenbündnis um Schnitzer und Fuest vor?+
Ein breites Bündnis prominenter Ökonominnen und Ökonomen (u. a. Monika Schnitzer vom Sachverständigenrat, Clemens Fuest, Marcel Fratzscher, Moritz Schularick, Katharina Wrohlich und Nicola Fuchs-Schündeln) hat Ende Mai 2026 ein begrenztes Realsplitting vorgeschlagen: Der Splittingvorteil für Paare mit großen Einkommensunterschieden würde gedeckelt; die Mehreinnahmen sollen in eine deutliche Erhöhung des Kindergelds (von 259 € auf 316 € pro Monat) und höhere Kinderfreibeträge fließen. Modellrechnungen sehen Paare mit Kindern um rund 585 €/Jahr entlastet, Alleinerziehende um rund 417 €/Jahr; kinderlose Paare mit ungleichen Einkommen zahlen im Schnitt rund 316 €/Jahr mehr Steuern. Das ist bislang ein Reformvorschlag, kein Gesetz – die geltende 2026-Rechtslage bleibt unverändert.
Was würde bei einer Abschaffung des Ehegattensplittings passieren?+
Die aktuellen Reformvorschläge sehen keine ersatzlose Streichung vor, sondern einen Übergang zu einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Freibetrag. Das aktuell diskutierte Modell „fiktives Realsplitting" erlaubt es, einen festen Höchstbetrag (rund 13.805 €) vom geringer verdienenden auf den besser verdienenden Partner zu übertragen. Jeder Partner wird also getrennt besteuert, der Splittingvorteil würde dadurch deutlich kleiner, aber nicht vollständig verschwinden. Nach bisherigem Stand soll das nur neue Ehen betreffen.
Wie hängen Ehegattensplitting und Brutto-Netto zusammen?+
Das Ehegattensplitting wirkt in der gemeinsamen Einkommensteuererklärung und bestimmt eure Jahressteuer. Euer monatliches Brutto-Netto hängt dagegen am laufenden Lohnsteuerabzug, also an der Steuerklassenkombination (III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor). Für die Jahresfrage „Wie viel spart die Ehe?" nutzt ihr diesen Splittingrechner, für das monatliche Netto den Brutto-Netto-Rechner bzw. den Steuerklassenvergleich.
Wie viel mehr Steuern zahlen Ehepaare ohne Splitting?+
Das hängt vom Einkommensunterschied ab. Bei einem Alleinverdiener mit 60.000 € kann der Splittingvorteil über 5.000 € pro Jahr betragen – das wäre der maximale Verlust bei vollständiger Abschaffung. Bei gleich hohen Einkommen ist der Vorteil null, also ändert sich auch nichts. Unser Rechner zeigt euch den konkreten Betrag für eure Konstellation.
Was ist der Unterschied zwischen Familiensplitting und Ehegattensplitting?+
Beim Ehegattensplitting entsteht der Steuervorteil allein durch die Ehe, unabhängig von Kindern. Beim Familiensplitting – nach französischem Vorbild – richtet sich der Vorteil nach der Anzahl der Kinder: Das Einkommen wird durch einen höheren Divisor geteilt (z. B. 2 + 0,5 pro Kind). Paare mit Kindern profitieren stärker, kinderlose Paare weniger als beim heutigen Modell.

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