Brutto Netto Rechner 2026
Berechne dein Nettogehalt und erfahre, wohin jeder Euro deiner Steuern fließt.
Auf Basis des PAP 2026, inklusive Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, gesetzlicher oder privater Krankenversicherung sowie Midijob-Logik.
Deine Angaben
= 60.000 € pro Jahr
= 60.000 € pro Jahr
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Brutto: 5.000,00 € monatlich
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Steuerklasse erklärt
Im Glossar findest du kurz und verständlich, was deine Steuerklasse praktisch bedeutet.
Sozialabgaben im Detail
Erfahre, wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung berechnet werden.
Methodik & Quellen
Hier findest du die gesetzlichen Grundlagen, die PAP-Basis und alle zentralen Annahmen des Rechners.
Häufig gestellte Fragen
Alles Wichtige zu Brutto, Netto, Steuern und Sozialabgaben
Brutto ist dein Gehalt vor Abzügen – der Betrag, der in deinem Arbeitsvertrag steht. Netto ist das, was tatsächlich auf deinem Konto landet, nachdem Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) abgezogen wurden. Bei einem Bruttogehalt von 5.000 € bleiben in Steuerklasse 1 etwa 3.200 € netto übrig – also rund 64%.
Die Abzüge variieren je nach Gehaltshöhe, Steuerklasse und persönlichen Faktoren. Im Durchschnitt werden etwa 35-45% vom Brutto abgezogen. Davon entfallen ca. 20% auf Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil) und 15-25% auf Steuern. Bei niedrigen Einkommen ist der Steueranteil geringer, bei hohen Einkommen kann er über 30% betragen.
Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich zum Bruttogehalt noch Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung – insgesamt etwa 20-21% on top. Bei 5.000 € Brutto kostet der Arbeitnehmer also ca. 6.000 € (Arbeitgeber-Brutto). Diese Kosten setzen sich zusammen aus: Krankenversicherung (7,3% + halber Zusatzbeitrag), Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3%) und Pflegeversicherung (1,8 %).
Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 € pro Jahr (1.029 € pro Monat). Bis zu diesem Einkommen zahlst du keine Einkommensteuer – das Existenzminimum bleibt steuerfrei. Der Grundfreibetrag wird jährlich angepasst und ist bereits in der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Für Verheiratete mit Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag auf 24.696 €.
Es gibt 6 Steuerklassen: Klasse 1 für Ledige, Geschiedene oder getrennt Lebende. Klasse 2 für Alleinerziehende mit Kind im Haushalt (zusätzlicher Entlastungsbetrag von 4.260 €). Klasse 3 für Verheiratete, wenn der Partner Klasse 5 hat – optimal für den Besserverdiener. Klasse 4 für Verheiratete mit ähnlichem Einkommen. Klasse 5 für Verheiratete, wenn der Partner Klasse 3 hat. Klasse 6 für Zweit- und Nebenjobs (höchste Abzüge).
Die Kombination 3/5 lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient (mindestens 60/40-Verhältnis). Der Besserverdiener wählt Klasse 3 (niedrigere Abzüge), der Geringverdiener Klasse 5 (höhere Abzüge). Unterm Strich habt ihr monatlich mehr Netto. Achtung: Bei der Steuererklärung kann eine Nachzahlung entstehen! Bei ähnlichen Gehältern ist 4/4 oder 4/4 mit Faktorverfahren oft besser.
Ja, ein Steuerklassenwechsel ist einmal pro Jahr möglich, bei Heirat, Geburt eines Kindes oder Trennung auch mehrfach. Den Antrag stellst du beim Finanzamt oder online über ELSTER. Bei Verheirateten müssen beide Partner den Wechsel gemeinsam beantragen. Der Wechsel gilt ab dem Folgemonat nach Antragstellung.
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die direkt vom Arbeitgeber einbehalten wird. Die Berechnung basiert auf dem zu versteuernden Einkommen nach Abzug von Freibeträgen und Pauschalen. Der Steuersatz ist progressiv: Er beginnt bei 14% (Eingangssteuersatz) und steigt bis auf 42% (ab ca. 67.000 €) bzw. 45% (Reichensteuer ab ca. 278.000 €).
Der Solidaritätszuschlag ("Soli") wurde 1991 zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt und beträgt 5,5% der Lohnsteuer. Seit 2021 zahlen etwa 90% der Steuerzahler keinen Soli mehr. Die Freigrenze liegt 2026 bei 20.350 € Lohnsteuer pro Jahr. Erst darüber wird der Soli fällig, zunächst mit reduziertem Satz (Milderungszone).
Die Kirchensteuer beträgt 8% (Bayern und Baden-Württemberg) oder 9% (alle anderen Bundesländer) der Lohnsteuer – nicht vom Brutto! Sie wird nur von Mitgliedern einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft gezahlt. Bei 2.000 € monatlicher Lohnsteuer sind das etwa 160-180 € Kirchensteuer. Durch einen Kirchenaustritt beim Standesamt oder Amtsgericht entfällt diese Abgabe ab dem Folgemonat.
Deine Steuern werden auf verschiedene Ebenen verteilt: Bund (38,6%), Länder (41,6%), Gemeinden (15,5%) und EU (4,3%). Die größten gut sichtbaren Posten im Bundeshaushalt 2025 sind der Zuschuss zur Rentenversicherung (121,25 Mrd. €), Verteidigung (62,30 Mrd. €), Zinszahlungen auf Staatsschulden (38,50 Mrd. €) und Bürgergeld & Sozialhilfe (26,50 Mrd. €). Die Länder finanzieren hauptsächlich Bildung und Polizei, die Gemeinden Kitas und lokale Infrastruktur.
Die Beitragssätze 2026 (Arbeitnehmer + Arbeitgeber) lauten: Krankenversicherung 14,6% + Zusatzbeitrag (Ø 2,9 %), Pflegeversicherung 3,6% (Kinderlose ab 23: +0,6%), Rentenversicherung 18,6%, Arbeitslosenversicherung 2,6%. Der Arbeitnehmeranteil beträgt insgesamt etwa 20-21% vom Brutto. Die Beiträge werden nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze berechnet.
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der Maximalbetrag, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. 2026 gilt: Renten-/Arbeitslosenversicherung 8.450 €/Monat (101.400 €/Jahr) bundesweit einheitlich. Kranken-/Pflegeversicherung 5.812,50 €/Monat (69.750 €/Jahr). Gehalt oberhalb dieser Grenzen ist beitragsfrei.
Die allgemeine Versicherungspflichtgrenze 2026 liegt bei 77.400 € brutto pro Jahr (6.450 €/Monat). Erst wenn dein regelmäßiges Gehalt diese Grenze überschreitet, kannst du als Arbeitnehmer regulär in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Die Grenze muss voraussichtlich auch im Folgejahr überschritten werden. Für bestimmte Bestandsfälle gilt eine besondere Grenze.
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt 18,6% vom Brutto, je zur Hälfte von Arbeitnehmer (9,3 %) und Arbeitgeber (9,3 %) getragen. Bei 5.000 € Brutto zahlst du 465 €, dein Arbeitgeber ebenfalls 465 € – zusammen 930 € monatlich. Zusätzlich fließen rund 121,25 Mrd. € jährlich aus dem Bundeshaushalt als Zuschuss in die Rentenkasse; das entspricht etwa 24,1% des gesamten Bundeshaushalts 2025.
Bei einem 603 €-Minijob (2026) trägt der Arbeitgeber in vielen Standardfällen die pauschalen Abgaben: 13% Krankenversicherung, 15% Rentenversicherung, 2% Pauschalsteuer sowie Umlagen. Für dich fällt standardmäßig nur der RV-Eigenanteil von 3,6 % an; auf Antrag kannst du dich davon befreien lassen. Ein pauschal versteuerter Minijob neben dem Hauptjob wird in vielen Standardfällen getrennt behandelt.
Im Übergangsbereich (603 € bis 2.000 € monatlich) zahlst du reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitnehmeranteil steigt gleitend von ca. 0% auf den vollen Satz. Bei 1.000 € brutto zahlst du etwa 10% SV-Beiträge statt 20%. Der Arbeitgeber zahlt von Anfang an den vollen Anteil. Die Rentenansprüche basieren trotzdem auf dem vollen Brutto.
Kinder wirken sich mehrfach aus: 1) Kinderfreibetrag (9.756 € pro Kind/Jahr) – das Finanzamt prüft automatisch, ob Freibetrag oder Kindergeld günstiger ist. 2) Pflegeversicherung: Der Zuschlag für Kinderlose (0,6%) entfällt, ab dem 2. berücksichtigungsfähigen Kind unter 25 sinkt der Beitrag um je 0,25% (max. -1,0%). In Sachsen liegt der Arbeitnehmeranteil zusätzlich 0,5 Prozentpunkte höher. 3) Steuerklasse 2 für Alleinerziehende bringt einen zusätzlichen Entlastungsbetrag. Mit Kindern kann das Netto spürbar höher sein.
Weihnachtsgeld und andere Einmalzahlungen werden nach der Jahreslohnsteuertabelle versteuert. Das bedeutet oft höhere Abzüge als beim regulären Gehalt, weil das Jahreseinkommen hochgerechnet wird. Die Sozialversicherungsbeiträge werden normal berechnet, sofern die Beitragsbemessungsgrenze noch nicht erreicht ist. Ein Netto-Anteil von 50-60% bei Sonderzahlungen ist üblich.
Unser Rechner basiert auf dem offiziellen Programmablaufplan (PAP) 2026 des Bundesfinanzministeriums und den aktuellen Sozialversicherungswerten. Für typische Arbeitnehmerfälle liefert er eine gute Orientierung; Abweichungen zur echten Lohnabrechnung können unter anderem durch Freibeträge, betriebliche Altersvorsorge, geldwerte Vorteile, vermögenswirksame Leistungen, Sonderzahlungen, mehrere Jobs oder individuelle Krankenkassenwerte entstehen.
Häufige Gründe für Abweichungen: 1) Eingetragene Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, 2) Betriebliche Altersvorsorge (reduziert das Brutto), 3) Geldwerte Vorteile wie Firmenwagen oder Jobticket, 4) Vermögenswirksame Leistungen, 5) Anderer KV-Zusatzbeitrag als der Durchschnitt, 6) Einmalzahlungen werden anders berechnet. Vergleiche die Einzelposten auf deiner Lohnabrechnung mit dem Rechner.
Noch Fragen? Die Berechnung basiert auf dem PAP 2026 des Bundesfinanzministeriums.
ℹ️ Lohnsteuer auf Basis des PAP 2026 / §32a EStG, Sozialabgaben mit aktuellen 2026-Werten und ausgewiesenen Modellannahmen. Für rechtsverbindliche Auskünfte: Finanzamt oder Steuerberater.
Berechnung für Standard-Arbeitnehmerfälle. Individuelle Freibeträge, Grenzgänger-Regelungen, Sonderzahlungen, Kurzarbeitergeld oder mehrere Arbeitsverhältnisse werden nicht berücksichtigt.
Datenquellen: BMF • BMG • Bundesregierung • bundeshaushalt.de • Stand: März 2026
Stand, Methodik & Quellen
Stand
Redaktion & Review
netto-check.de Redaktion
Fachlicher Quellenabgleich gegen offizielle Veröffentlichungen
Primärquellen
BMF Programmablaufplan (PAP)
Grundlage für Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer
Bundesregierung Rechengrößen 2026
JAEG, BBG und Durchschnittsentgelt für 2026
BMG Finanzentwicklung der GKV
Durchschnittlicher GKV-Zusatzbeitrag 2026 von 2,9 %
BMG Pflegeversicherung
Pflegeversicherung, Kinderlosenzuschlag, Sachsen-Sonderfall
Kostenlos dein Nettogehalt 2026 berechnen
Mit dem Brutto Netto Rechner 2026 berechnest du in Sekunden, wie viel von deinem Bruttogehalt auf deinem Konto landet. Die Berechnung orientiert sich am offiziellen Programmablaufplan (PAP) 2026 des Bundesfinanzministeriums und berücksichtigt alle aktuellen Steueränderungen für 2026.
Der Gehaltsrechner ermittelt Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag – für alle sechs Steuerklassen und sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte. Zusätzlich siehst du, wofür deine Steuern tatsächlich ausgegeben werden: aufgeschlüsselt nach Bund, Ländern, Gemeinden und EU.
Wenn du nicht nur dein aktuelles Netto sehen willst, sondern gezielt eine mögliche Erhöhung bewerten möchtest, findest du zusätzlich einen eigenen Gehaltserhöhung-Rechner mit Vorher-Nachher-Vergleich und typischen Prozent- bzw. Euro-Sprüngen.
Alle Berechnungen laufen lokal in deinem Browser – es werden keine Gehaltsdaten übertragen. Der Grundfreibetrag 2026 von 12.348 Euro und die aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen sind bereits eingerechnet.
Wenn du genau nachvollziehen willst, wie gerechnet wird, findest du alle Annahmen und Quellen auf der Seite Methodik & Quellen.
Brutto Netto Rechner nach Bundesland
Die Lohnsteuer ist bundesweit einheitlich, aber der Kirchensteuersatz unterscheidet sich: In Bayern und Baden-Württemberg beträgt er 8 %, in allen anderen Bundesländern 9 %.
Wissen rund um dein Gehalt
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Glossar öffnenSteueränderungen 2026
Grundfreibetrag, Beitragsbemessungsgrenzen, SV-Sätze – alle neuen Werte auf einen Blick.
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